...Fortsetzung BRiD, die kriminelle Vereinigung! +++ JETZT MUSS - TopicsExpress



          

...Fortsetzung BRiD, die kriminelle Vereinigung! +++ JETZT MUSS ETWAS LEGENDÄRES PASSIEREN – JETZT..! +++ BRD ohne Wahlrecht = Systemkrise Fakten & Begründung Der sehr gut bekannte und massiv verfolgte “Hochkommissar für Menschenrechte” DEUTSCHLANDS (M.-Selim SÜRMELI) informiert über den Zerfall der JUSTIZ nach § 245 ZPO (Art. 25 GG) wegen Menschenrechtsverletzungen aus Kriegs- und Besatzungsrecht..! Anlaß: IndividualbeschwerdeEGMR 76680/01 Randziffer 63 zu EGMR 75520/01 gerichtshammer-klopfend Feststellung des § 245 ZPO (Art. 25 GG) - Stillstand der Rechtspflege - durch Verlust des Art. 100, 101 GG im Rahmen des Völkerrechts..! Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)..! Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig – siehe ..BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147. Es ist daher de jure in der “neuen” BRvD n i c h t s mehr gültig, eben de jure der Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO, das der Kommissar für Menschenrechte mit dem Urteil EGMR 75529/901 gegen die BRvD erstritten hat und eine Referenz nach Art. 25 GG bildet..! Recht und Gesetz ist nach Art. 20 III GG völkerrechtlich mit der Feststellung des fehlenden und fehlerhaften effektiv-garantierten Rechtsschutzes und der Rechtswegegarantie nach Art. 25 GG mit dem Urteil 75529/01 SÜRMELI vs BRD außer Kraft gesetzt worden.. Es gibt also keine unabhängigen BRD-Richter mehr, weil sie keine örtliche, persönliche und tatsächliche Sachlegitimation mehr besitzen (vgl. Art. 100, 101 GG). Das Bundesverfassungsgericht kann also nicht wirklich und nicht wirksam nach Art. 100 GG im Sinne des Art. 13 EMRK von und aus dem unteren Gericht angerufen werden, weil es selbst den garantierten Rechtsweg wegen dem fehlenden effektiven Rechtsschutz nicht gibt..! +++ Das BRvD-Rechtssystem hat sich durch kriminelle Menschenrechtsverletzungen gegen alle Deutschen selbst aufgelöst. +++
Posted on: Sat, 29 Jun 2013 20:47:12 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015