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Initiative erleidet erneute Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht: PRESSEERKLÄRUNG: A3-Ausbau bei Würzburg: Klage gegen Planungsänderung abgewiesen Gericht räumt Bürgerin nicht das Recht ein, unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu rügen Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage einer Würzburgerin gegen die Errichtung der neuen Überführung des Langen Kniebrecherwegs über die B 19 abgewiesen. Die Klägerin hatte geltend gemacht, der Planfeststellungsbeschluss für den A3- Ausbau bei Würzburg sei durch verschiedene Planänderungen und Nachbesserungsversuche der Autobahndirektion Nürnberg so stark verändert worden, dass eine neue, sämtliche Neubelastungen der betroffenen Anwohner berücksichtigende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchgeführt werden müssen. Die Klägerin ließ vor dem Bundesverwaltungsgericht vortragen, es sei unzulässig, die Auswirkungen der Änderungsplanungen, wie zum Beispiel die Brücke zur Überführung des Langen Kniebrecherwegs über die B 19, isoliert zu betrachten, ohne das Gesamtgeschehen, das durch die Bauarbeiten ausgelöst werde, in den Blick zu nehmen. Eine solche "Salamitaktik" sei unzulässig und erschwere den Rechtsschutz des Bürgers, da dieser zur Erhebung einer Vielzahl von Klagen gezwungen werde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin wohne zu weit von der streitgegenständlichen Brücke entfernt, von der veränderten Errichtung der Brücke sei sie zu wenig betroffen, um hier ein Klagerecht geltend zu machen. Auch ein aus dem Europarecht folgendes Klagerecht im Hinblick auf eine fehlerhafte UVP bestehe nicht, eine Aufspaltung der Ausführungsplanung in viele Einzelverfahren sei trotz der hierdurch erschwerten Rechtsschutzbedingungen zulässig. Würzburg, den 02.10.2013 gez.: Wolfgang Baumann / Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Posted on: Fri, 04 Oct 2013 07:42:39 +0000

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