Schlechte Informationspolitik der Zentralen Beihilfestelle - TopicsExpress



          

Schlechte Informationspolitik der Zentralen Beihilfestelle kritisiert: Seit 1. September 2013 nur noch Arzneimittelfestbeträge Ohne jegliche vorherige öffentliche Ankündigung – auch nicht im Internet und Intranet – geschweige denn einer persönlichen Benachrichtigung der Beihilfeberechtigten hat die Zentrale Beihilfestelle des Landes Berlin beim Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) die Festkostenregelung für Arznei- und Verbandsmittel rückwirkend zum 1. September 2013 eingeführt. ... Erst nach einem Monat – am 1. Oktober 2013 – wurde, auf der Homepage in maximal sechs Zeilen darüber informiert, dass die Regelung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu den so genannten Festkostenbeträgen sowohl im Bundesbeihilferecht als auch in den Beihilfeverordnungen der Bundesländer übernommen worden ist und dies auch für Berlin gilt. Das Land Berlin hatte diese Regelung bisher nicht angewendet. Entgegen der bisherigen Praxis sind somit rückwirkend nun ab 1. September 2013 über die Festbeträge hinaus gehenden Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel, nicht (mehr) beihilfefähig. Beihilfeberechtigte, die nicht im Internet recherchieren, dürften sich finanziell getäuscht fühlen, wenn sie durch den ersten ablehnenden Beihilfebescheid mit den nachteiligen Auswirkungen der Festbetragsregeln konfrontiert werden. Doppelte Fehlleistung der Behördenleitung Nicht allein gegenüber den Beihilfeberechtigten zeigen die Verantwortlichen der Zentralen Beihilfestelle mit diesem kundenunfreudlichen Verhalten, dass die Verwaltungsreform bei ihnen offenbar immer noch nicht angekommen ist, sondern auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteren, die jetzt zu Unrecht dem Unmut der Betroffenen ausgesetzt sind. Verkannt wird also von der Behördenleitung nicht nur ihre Verpflichtung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin insgesamt, sondern auch die den eigenen ohnehin überlasteten Beschäftigten gegenüber, die jetzt auch noch als Prellbock.für den Unmut der Beihilfeberechtigten, herhalten müssen. Gesetzliche Regelung korrekt Inhaltlich trifft allerdings zu, dass die Regelung der gesetzlichen Krankenversicherungen zu den so genannten Festkostenbeträgen sowohl im Bundesbeihilferecht als auch in den Beihilfeverordnungen der Bundesländer übernommen worden ist - auch für Berlin. Beihilfeberechtigte können sich die Festbetragsliste beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Waisenhausgasse 36-38a, in 50676 Köln (https://dimdi.de/static/de/amg/fbag/index.htm) herunterladen. Der GKV Spitzenverband aktualisiert die Übersichten der Festbeträge 14-täglich. Zum Schluss noch der Hinweis, dass die Zentrale Beihilfestelle inzwischen ein Merkblatt zu der Festbetragsregelung herausgegeben hat.Mehr anzeigen
Posted on: Fri, 25 Oct 2013 08:28:38 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015