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AKTION!!! AKTION!!! AKTION!!! AKTION!!! AKTION!!! KURZZEITKENNZEICHEN für 5 Tage für nur 49,95 Euro statt 79,95,- Euro. Dieser Preis gilt bis zum 31.10.2013. Es sind auch andere Versicherungsdauern von 1,3 oder 5 Tage möglich, gültig für alle Fahrzeugarten. - mit oder ohne grüne Karte (internationale Versicherungskarte) - inkl. eVB (elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer) Bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ist nach § 16 FZV ist zu beachten: Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist grundsätzlich der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichenschild angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (mindestens 1 Tag, höchstens bis fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz-Schein müssen nicht zurückgegeben werden. Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung zu den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen. Grundlage des Versicherungsschutzes bilden die AKB der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Ab 01.01.2009 benötigen Sie anstatt der bisherigen Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte nur noch mehr eine sog. eVB-Nummer. Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV. Die Zulassung mit Kurzkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen zur Zeit 10,50 €. Die Kosten für die Kennzeichenschilder trägt der Antragsteller.
Posted on: Tue, 10 Sep 2013 13:48:24 +0000

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