Auch wenn der anzunehmende Straftatbestand der Rechtsbeugung im - TopicsExpress



          

Auch wenn der anzunehmende Straftatbestand der Rechtsbeugung im Falle Gustl Mollath verjährt ist: ein Disziplinarverfahren gegen Richter a. D. Brixner ist auch gegen ihn als Pensionär noch möglich und würde Klarheit schaffen, dass der Geist eines Roland Freisler der heutigen Justiz fremd ist. Dies meint zumindest und regt daher facebook/MehrEthikinderWirtschaf, die reine non-profit Initiative zur Selbsthilfe gegen die Missstände bei (landes-)politisch gedeckter Wirtschaftskriminalität, unterdrückter Pressefreiheit und Justizdefizite an!
Posted on: Thu, 08 Aug 2013 23:17:06 +0000

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