Bürgerversicherung - Konzepte der Bürgerversicherung als massive - TopicsExpress



          

Bürgerversicherung - Konzepte der Bürgerversicherung als massive Gefahr für das ambulante Gesundheitssystem Die Konzepte der Bürgerversicherung von den Parteien SPD, Bündnis90/ Die Grünen und Die Linke stellen eine massive Gefährdung für die Patienten und den ambulanten Gesundheitssektor dar, da diese Konzepte aus möglicherweise ideologischer Zielsetzung und Lobbyarbeit weder ausgegoren, gerecht noch nachhaltig ausgelegt sind. Aus medizinischer Sicht bergen diese die Gefahr zusätzlicher deutlicher Kollateralschäden in nicht medizinischen Branchen, vor allem der Versicherungswirtschaft. Die Gefahr besteht vor allem darin, daß nicht nur die ambulante Versorgung der Patienten deutlich verschlechtert würde, sondern auch politisch erzwungen die Volkswirtschaft nachhaltig geschädigt werden könnte. Warum die Bürgerversicherungskonzepte der derzeitigen Oppositionsparteien nicht zielführend, sondern sogar schädlich sind, wird folgend beleuchtet. Ziele der Bürgerversicherung und Glaubwürdigkeit der Pro-Argumente der Opposition Ziele Um die Konzepte der oppositionellen Parteien zur Bürgerversicherung kritisieren zu können, muss erstmal betrachtet werden, welche Ziele die Einführung einer Bürgerversicherung haben soll. Das Bestreben zur Einführung einer Bürgerversicherung wird mit folgenden Hauptargumenten betrieben: 1. Behebung der Unterfinanzierung der GKV 2. Beitragsentlastung der niederen Einkommensgruppen 3. Entfall von Zusatzbeiträgen 4. gerechtere Medizin durch Auflösung der "Zwei-Klassen-Medizin" Sind diese Argumente glaubwürdig? Zu 1.: Die bis vor 2 Jahren schlechte bzw. negative Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist aktuell einem Plus in Höhe von deutlich über 20 Milliarden € gewichen. Neben der Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt auf Seiten der Einnahmen sowie der altersbedingt zunehmenden Morbidität und des sehr ausführlichen Leistungskatalogs bezüglich der Ausgaben belasten auch fragwürdige Investitionen der Kassen die Bilanzen. So ist es z.B. wenig verständlich, daß zum Zeitpunkt der Klagen der GKV über eine schlechte Kassenlage und der europäischen Wirtschaftskrise für die AOK Essen ein Grundstück in exponierter zentraler Lage erworben sowie ein sehr großes neues Gebäude dort errichtet wurde. Sicherlich lassen sich deutschlandweit weitere ähnliche Beispiele finden - hier lassen sich Ausgaben von hohen dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr erahnen. Auch schädlich ist eine anscheinend durch die GKV geduldete Narrenfreiheit von Krankenhäusern sich eigentlich im ambulanten Sektor durchzuführende Leistungen anzueignen durch übertriebene teil- oder vollstationäre Aufnahme von Patienten und/oder über aktive Aufforderung an niedergelassene Ärzte Patienten stationär einzuweisen. Hierbei profitieren die Krankenhäuser im wahrsten Sinne mehr als doppelt, da dann die Vergütung der erbrachten stationären Leistung ein Vielfaches der ambulant durchgeführten Leistung entspricht und gleichzeitig die Bettenbelegungsrate in Hinblick auf das Krankenhausbudget sowie im Hinblick auf den bundesweit avisierten Abbau von Krankenhausbetten geschönt wird. Die zusätzlich generöse Finanzausstattung der Krankenhäuser aus Steuermitteln zu deren Sanierung bzw. Modernisierung ist paradox zu den eher sinkenden Fallpauschalen und Restriktionen für die niedergelassenen Ärzte. Obwohl die öffentlich geförderten Krankenhäuser nicht gewinnorientiert arbeiten müssen und meist als GmbH nur eingeschränkt haften, werden denen nicht nur mehr Finanzmittel, sondern auch weitere Leistungsfelder eröffnet. Dahingegen zeigt sich für die ambulante Medizin genau das Gegenteil. Die Ausgaben der Krankenkassen für stationäre Behandlungen sind unverändert deutlich höher als für den ambulanten Sektor. Gleichzeitig ist systembedingt eine finanzielle Altersrückstellung wie bei den privaten Kassen nicht gegeben (Rücklagen für die kostenintensivere Behandlung alter Patienten). Dieses ist bei der prognostizierten Vergreisung der deutschen Gesellschaft ein Fehler, der zu Lasten der jetzigen jungen sowie der zukünftigen arbeitenden Generationen geht. Hier ist also doch eher von einem falschen Finanzgebahren verschiedener Seiten zu sprechen. zu 2.: Bisherige Studien zur Bürgerversicherung von Seiten der Opposition beschäftigen sich vor allem mit der Beitragsentwicklung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die von der Partei "Die Linke" beauftragte Studie betrachtet auch eine mögliche Arbeitsmarktentwicklung aufgrund des im Rahmen sinkender Krankenkassenbeiträge sich positiv entwickelnden Nettoeinkommens und der dadurch steigenden Ausgaben der Bürger. Hierdurch soll ein positiver Effekt für den Arbeitsmarkt entstehen, da sich mehr Bürger in die Selbstständigkeit begeben und auch mehr Arbeitsplätze entstehen sollen, insgesamt eine Mehrbeschäftigung von 500.000 - 600.000. Ob dieser Effekt allerdings realistisch ist, ist eher anzuzweifeln, da ja schon Jahreseinkommen ab 30.000€ pro Jahr laut Studien durch die Bürgerversicherung gegenüber dem jetzigen System stärker belastet werden. Darunter liegende Einkommen werden noch nicht mal, eher deutlich unter 1000€ pro Jahr entlastet. Wer soll dann also unter solchen Bedingungen wirklich mehr Geld ausgeben oder sich selbständig machen? Die Studien der Oppositionsparteien sind insgesamt sehr kritisch zu betrachten, da einzig die für "Die Linke" erstellte Studie einen Zeitansatz für die Entwicklung der Beitragssätze in einer Bürgerversicherung hat. Dieser betrachtet aber nur den Zeitraum bis zum Jahr 2020, also vom Zeitpunkt der Veröffentlichung aus nicht mal 10 Jahre. Somit ist festzustellen, daß bewußt die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland außer acht gelassen bzw. nur über einen kurzen Zeitraum von noch nicht einmal einem Jahrzehnt berücksichtigt wird. Somit wird also erst gar nicht die Nachhaltigkeit der eigenen Vorstellungen zur Bürgerversicherung überprüft. Zur Erlangung eines Studienergebnisses entsprechend des Konzeptes des Auftraggebers ist ein solches Vorgehen als zielorientiert zu werten. Da aber bekannt ist, daß mit zunehmenden Lebensalter die Morbidität bzw. Multimorbidität und somit die damit verbundenen Kosten steigen sowie dahingegen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung die Zahl der einzahlenden arbeitenden Bevölkerung abnimmt, ist die fehlende langfristige Betrachtung der Beitragsentwicklung als Vorsatz zum Zweck der rein positiven Darstellung einer Bürgerversicherung zu sehen. Bei der bis jetzt vorhergesagten demographischen Entwicklung und gleichzeitig steigender Lebenserwartung (Neugeborene haben aktuell eine Wahrscheinlichkeit von 50% das 100. Lebensjahr zu erreichen!!!) wäre es eher verwunderlich, wenn die Ausgaben in der Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung nicht steigen würden. Eine Missachtung dieses schon als Fakt zu betrachtenden Punktes stellt die Seriosität der Fragestellung der entsprechenden Studie, also der beauftragenden Parteien in Frage. Ebenfalls nicht von Interesse für die Studien-Auftraggeber scheint eine direkte Auswirkung der Einsetzung einer Bürgerversicherung auf das Gesundheitssystem sowie damit im Zusammenhang auf die Volkswirtschaft zu sein. Die bisher von der Gewerkschaft ver.di beauftragte und nur in Teilergebnissen veröffentlichte Studie sieht eine Belastung durch ca. 75.000 bis 100.000 neue Arbeitslose aus dem Bereich der Versicherungsbranche. Seit diese Teilergebnisse öffentlich geworden sind, ist diesbezüglich von der Gewerkschaft ver.di nichts mehr zu hören. Da stellt sich die Frage, in wessen Interesse die Gewerkschaft eigentlich arbeitet. Andere Branchen sind, zumindest nach den bisher veröffentlichten Ergebnissen, nicht berücksichtigt worden. Was wird im ambulanten Gesundheitssektor, bei den ärztlichen und nicht-ärztlichen Praxen geschehen? Welche Auswirkungen wird die Einführung auf weitere Arbeitsmärkte haben? Das scheint bei der Opposition anscheinend aufgrund idelogischer Ziele nicht von Interesse zu sein. Zu 3. & 4.: Die sogenannte "Zwei-Klassen-Medizin" suggeriert vom Namen her Unterschiede in Diagnostik und Therapie zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten, die aber nicht vorhanden sind. Für Unmut sorgt vielmehr der bessere Service für die Privatpatienten, inklusive der vielgescholtenen Wartezeiten. Die schnellere Verfügbarkeit von Untersuchungs- und Behandlungsterminen wird von Seiten der Patienten und Vertreter der GKV sowie der den Oppositionsparteien als ungerecht empfunden. Dabei wird gerne übersehen, daß 89 % aller Patienten gesetzlich und nur 11 % privat versichert sind, somit also die Wartezeiten zu 89% durch die Konkurrenz der Kassenpatienten untereinander verursacht wird. Dass alleine dadurch schon längere Wartezeiten im Bereich der GKV trotz täglicher Arbeitszeiten in Arztpraxen von oft mehr als 10 Stunden pro Tag bestehen, ist eigentlich logisch. Trotzdem wird mit Neid auf den Privatpatienten geschaut, der einen besseren Service (u.a. kürzere Wartezeit) erhält. Mit verantwortlich für die Wartezeiten ist aber auch die Niederlassungsbeschränkung, wobei pro Kreis nur eine bestimmte Anzahl Ärzte pro Fachrichtung sich niederlassen darf. Ein Irrglaube, den die SPD, die Grünen und die Linke nicht ausräumen, ist in diesem Zusammenhang, dass durch eine Bürgerversicherung Wartezeiten vermeintlich kürzer würden. Die ehemaligen Privatpatienten sind ja nicht verschwunden, sondern reihen sich jetzt ein. Was bezüglich Service gerne nicht gesagt wird und vielen Kassenpatienten auch nicht bewußt ist, ist die Tatsache, daß Privatpatienten zum Teil aus finanziellen Überlegungen heraus überdiagnostiziert bzw. übertherapiert werden. Ob das dann wirklich für die Privatpatienten ein Vorteil gegenüber Kassenversicherten ist, kann jeder für sich selber entscheiden. Daß der niedergelassene Arzt neben seiner ärztlichen Tätigkeit auch ein echter, gewinnorientierter Unternehmer ist und sein muss, wissen leider viele Patienten nicht und wir von der Politik sogar eher gescholten. Die niedergelassenen Ärzte müssen trotz aller politisch gewollten Einschränkungen wie eine Fluggesellschaft die Premium-Kunden (also Privat-Patienten) hofieren, um adäquate Umsätze und Gewinne zu erzielen. Gerne werden von manchen Politikern die hohen Einnahmen der Ärzte als Negativargument ins Feld geführt, gemeint ist dabei der Umsatz. Daß aber die Kosten noch abzuziehen sind, wird verschwiegen. Aus dem daraus sich ergebenden Gewinn muss jeder niedergelassene Arzt seine beruflichen (Neu- oder Ersatzanschaffung von Geräten oder Technologien) und privaten Investitionen bezahlen. Hier scheint sehr vielen Politikern ein unternehmerisches Verständnis zu fehlen. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln oder von den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen existieren für den niedergelassenen Arzt nicht. Vielfach besteht zum Beispiel die Meinung, daß das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm durch staatliche Mittel gestützt wird. Es wird aber im Gegenteil als "private" Investition der durchführenden Praxis mit deren unternehmerischen Risiko finanziert. Teilhabende Krankenhäuser dahingegen nehmen wieder die öffentliche Hand in Anspruch. Kaum einen Patienten ist wirklich bewußt, daß der niedergelassene Arzt nicht wie eine GmbH nur eingeschränkt, sondern vollständig mit seinem privaten Vermögen haftet. Obwohl sich die Politik sehr stark in die Arbeit der Ärzte einmischt und diese wie bei sonst keiner Branche einschränkt, wird auf der finanziellen Seite ein unternehmerisches Handeln gefordert. Einerseits soll der niedergelassene Arzt Unternehmer und Arbeitgeber sein, andererseits wie ein Angestellter nur eingeschränkt handeln dürfen. Wiederum zum Nachteil der niedergelassenen Ärzte wird angedacht den Krankenhäusern die komplette ambulante Versorgung zu erlauben. Näheres dazu in den folgenden Abschnitten. Unabhängig davon haben SPD, Grünen und die Linken gar nicht vor Privatpatienten komplett abzuschaffen. Sie sprechen sich sogar für private Zusatzversicherungen aus. Somit kann von einer Aufhebung der "Zwei-Klassen-Medizin" überhaupt nicht die Rede sein. Die Zahl der Patienten mit einer privaten Vollversicherung, also für ambulante und stationäre Behandlungen, wird sich sicherlich auf unter 1% reduzieren, da die zusätzliche Belastung gegenüber dem jetzigen System laut Studien ja schon zunehmend ab Einkommen von 30.000€ pro Jahr deutlich steigen wird. Der Anteil derer, die sich eine Zusatzversicherung leisten können, wird massiv abnehmen. Die meisten ehemaligen Privatpatienten werden sich dahingegen nur für eine Zusatzversicherung für stationäre und gegebenenfalls zahnärztliche Behandlungen entscheiden. Dies alles ist natürlich wieder zum Nachteil des ambulanten Sektors der nicht-ärztlichen und ärztlichen Praxen. Zu vermuten ist, dass die Oppositionsparteien mit möglichen privaten Zusatzversicherungen eigentlich eine weitere Einschränkung des Leistungskatalogs der Krankenkassen im Sinn haben und die Patienten noch mehr über diese Zusatzversicherungen an Krankheitskosten direkt beteiligt werden. Also eine Basisversicherung mit privat zu bezahlenden Baustein-Upgrades. Hier soll möglicherweise eine Leistungseinschränkung durch die Hintertür erfolgen. Dieses führt wiederum zur Vermutung, daß sich SPD, Grüne und Linke im Sinne einer Lobbyarbeit vom Krankenhausverband und den großen gesetzlichen Krankenkassen vor den Karren haben spannen lassen. Denn Profiteure wären dann neben den Krankenhäusern überwiegend die großen gesetzlichen Krankenkassen, da diese aufgrund der Größe Zusatzversicherungen günstiger anbieten könnten. Die kleinen Kassen werden vermutlich mit der Zeit in die Großen aufgehen. Was ist von der Umfrage unter der Ärzteschaft zur Bürgerversicherung zu halten? Von den Befürwortern der Bürgerversicherung wird gerne ins Feld geführt, daß eine knappe Mehrheit von 51% der deutschen Ärzte sich für eine Bürgerversicherung aussprechen. Diese Mehrheit setzt sich zusammen aus 50% der Hausärzte und 57% der Klinikärzte. Auch hier ist wieder das Ergebnis eine reine Interpretationssache. Es wird weder von den Umfrage-Erstellern noch von der jubelschreienden Opposition gesagt, welche Frage wirklich gestellt wurde? Wurde nach der Idee einer einheitlichen Krankenversicherung/Bürgerversicherung oder nach dem dazugehörigen Konzept der SPD, Grünen oder Linken gefragt? Dieses macht aber für eine Antwort durchaus einen Unterschied. Die Klinikärzte erwarten eher positive Effekte durch die Bürgerversicherung, was ja auch verständlich ist, da erstens diese als Angestellte nicht dem Effektivitätszwang eines Unternehmers unterliegen bzw. kennen, zweitens die Krankenhäuser trotz fehlender Gewinnorientierung stark subventioniert werden und drittens die SPD den Krankenhäusern das ambulante Feld komplett eröffnen will. Hausärzte dahingegen werden zur Zeit hofiert und durch entsprechende Programme bevorzugt, aufgrund der bereits nachlassenden Dichte der Hausarztpraxen. Was gerne auch von den Hausärzten unterschlagen wird, sind die deutlich niedrigeren Investitionskosten eines Hausarztes in der Niederlassung oder Gerätebeschaffung sowie geringeren Betriebskosten. Oft haben die Hausärzte auch eine geringere Privatpatienten-Quote, weshalb ein Wegfall derselben deutlich geringere Einbußen verursacht. Als Beispiel sei für die investitionsintensivste Branche Radiologie die Neu- oder Ersatzbeschaffung eines MRT genannt: Für das Gerät alleine sind ca. 1.000.000 € zu berappen. Für den Betrieb notwendig sind noch zusätzliche Installationen, die mit rund 300.000 - 500.000 € zu Buche schlagen. Zu bedenken sind natürlich auch noch die laufenden Kosten pro Jahr, die auch annähernd 100.000€ erreichen. Günstiger, aber auch im 6-stelligen Bereich liegen die Anschaffungskosten für die anderen Gerätschaften in der Radiologie. Auch die Nebenkosten dürften,unter anderem aufgrund des Stromverbrauchs, um ein Vielfache höher als in einer Hausarztpraxis liegen. Vergütet werden MRT-Untersuchungen wesentlich niedriger als sich viele Patienten vorstellen. Im Bereich Nordrhein wird ein MRT des Kopfes eines Kassenpatienten aktuell mit 88,22€ vergütet. Welche Folgen wären zu erwarten durch die Bürgerversicherung bzw. Ausschaltung der sogenannten "Zwei-Klassen--Medizin"? Hierzu müssen manche Fakten im Vorfeld zur Verständlichkeit genannt werden. Bisherige Regelungen für den niedergelassenen Arzt Die Einnahmen der Privatversicherten bilden für die meisten Arztpraxen eine Grundstütze für Investitionen und in der Gewinnerzielung. Z.B. hatte als reales Beispiel eine radiologische Praxis mit 3 Partnern in der KV Nordrhein in 2011 bei einem Gesamt-Umsatz von 1.690.000 €, hiervon 565.000 € aus Privateinnahmen, einen Jahresgewinn von 660.000 €. Pro Quartal werden erbrachte Leistungen (Kassenpatienten) in Höhe von ca. 55.000 € nicht vergütet, also 220.000€ im Jahr. Das Modell der Bürgerversicherung der Opposition würde zu einem massiven Einbruch der Privateinnahmen führen. Unter Annahme der von Herrn Lauterbach geforderten Abschaffung der Privatkassen bliebe im obiger Praxis noch ein Gewinn von 95.000 € für 3 (!) Partner über. Von diesen ca. 32.000 € pro Partner und Jahr sollen dann nach Herrn Lauterbach 3 Familien ernährt werden sowie Investitionen in der Praxis bzw. Privatleben getätigt werden! Hier würde natürlich von der Opposition gegenargumentiert werden, daß ja die ehemaligen Privatversicherten die Patientenzahlen in der neu geschaffenen Bürgerversicherung und somit in den Praxen erhöhen würde. Aber dieses kann ja maximal nur in Höhe des jetzigen Privatpatienten-Anteils von 11% sein. Bei obigen Beispiel würde allerdings der Umsatz um über 30% einbrechen, ganz zu schweigen vom Gewinn. Des Weiteren verhindert aber auch das jetzige Vergütungssystem, daß Umsatz- und Gewinneinbußen abgefedert würden. Alle Oppositionsparteien äußern sich nicht, vor allem nicht zu einer im ärztlichen Sinn positiven Veränderung des Vergütungssystems, haben dieses also nicht vor. Im Rahmen der ärztlichen Vergütung für gesetzlich versicherte Patienten besteht eine Budgetierung, also Vergütungsdeckelung für erbrachte Leistungen (s. Beispiel). Jeder niedergelassene Arzt bekommt ein Vergütungssumme zugeordnet, die abhängig von der Anzahl der Patientenzahl und Art der Leistung ist. Dieses Budget deckt aber nicht alle, also nur einen Teil der tatsächlich erbrachten Leistungen und ist sehr starr. Schon jetzt werden bei allen niedergelassenen Ärzten ca. 30% der erbrachten Leistungen nicht mehr bezahlt und trotzdem durchgeführt, da ansonsten im Folgejahr das Budget für den jeweiligen Arzt absinkt. Auch eine Leistungssteigerung wird dem Arzt erst im entsprechenden Quartal des folgenden Jahres als Budgeterhöhung anerkannt, im Jahr der Steigerung allerdings nicht. Vielmehr führt eine Leistungssteigerung im Jahr der Erbringung zu steigenden Kosten und somit sinkenden Gewinn. Des Weiteren ist eine Leistungssteigerung auch pro Jahr beschränkt. Zusätzlich ist die Vergütung der einzelnen Leistungen weiter abnehmend und schon jetzt mit nur einem kleinen Gewinnanteil behaftet (Kassenbereich). Im obigen Beispiel der radiologischen Praxis würde die Steigerung der über die Bürgerversicherung gestiegenen Zahl der Kassenpatienten zumindest im ersten Jahr der Bürgerversicherung keine Vergütungssteigerung, sondern nur Kosten produzieren. Und das bei Wegfall der Einnahmen durch Privatpatienten. Es bestehen zwar durch die GKV schon eingeschränkte, insgesamt aber noch sehr umfassende Leistungskataloge, die aber z. T. durch IGEL-Behandlungen/-Therapien , also Selbstzahlerleistungen erweitert werden. Diese sind aber aufgrund der Art bei manchen Facharztrichtungen nur in sehr geringem Umfang möglich, z.B. Radiologen, Laborärzte, Psychotherapeuten. Manche der vom Patienten selbst zu zahlenden Gesundheitsleistungen, z. B. Vorsorge-Mammographie vor dem 50. und nach dem 70. Lebensjahr, werden durch konstruierte Indikationen als "graue" Scheine der GKV auferlegt und als Privateinnahme dem Kollegen entzogen. Zu erwartende Folgen der Einführung einer Bürgerversicherung entsprechend der Konzepte der Opposition In der Folge bedeutet dies mit den Vorstellungen der Opposition zu einer Bürgerversicherung, daß 1. ein massiver Gewinneinbruch für alle Arztpraxen durch fast vollständigen Wegfall der Privateinnahmen entsteht, 2. eine Leistungssteigerung nicht möglich ist (die ehemaligen Privatpatienten sind neue GKV-Patienten, die Anzahl zu behandelnder Patienten ist aber durch die Budgetierung pro Arzt/Praxis begrenzt), 3. aufgrund einbrechender Gewinne A) manche Praxen sofort insolvent und andere an der Grenze zur Insolvenz stehen, B) durch weitere Minderungen der Leistungsvergütungen auch diese insolvent werden und C) ein Investitionsstau für neue Geräte bzw. Technologien entsteht oder Investitionen für manche Praxen unerreichbar werden, 4. die Anzahl der Praxen aufgrund von Insolvenzen und, wie bereits jetzt schon bekannt, aus Altersgründen abnimmt und 5. sich immer weniger Ärzte in einer Praxis niederlassen oder in Deutschland arbeiten wollen (s.obiges Beispiel: volles unternehmerisches Risiko bei geringem, unter Angestelltengehalt liegenden Gewinn). Durch Einführung der Bürgerversicherung ist ein sehr starker Einbruch der Privateinnahmen trotz der weiter bestehenden Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung zu erwarten, da alle vorher privat Versicherten in die Bürgerversicherung eintreten müssen. Zudem soll auch laut Studien der meist besser verdienende ehemalige Privatversicherte in der neuen Bürgerversicherung stärker belastet werden. Der Anteil derer, die sich dann noch eine private Zusatzversicherung leisten können, nimmt massiv ab. Es wird von der SPD angedacht, daß die Krankenhäuser im Zuge einer Bürgerversicherung komplett für die ambulante Versorgung geöffnet werden sollen. Dieses würde aber bei der starken Subventionierung der Krankenhäuser durch die Krankenkassen (Tolerierung nicht legaler Methoden) sowie die öffentliche Hand zu einer Wettbewerbsverzerrung und weiteren massiven negativen Auswirkungen für die Arztpraxen führen. Zur Erinnerung der niedergelassene Arzt muss seine Investitionen vollständig aus seinen Gewinn heraus finanzieren. Hier wird eine unehrliche Politik betrieben, da ein angeblich gewollter gerechter Wettbewerb konterkariert wird. Als Folge werden die niedergelassenen Ärzte bezüglich Investitionen sowie Gewinne immer mehr an Boden verlieren und Praxen schließen. Diese Problematik der wegbrechenden Privateinnahmen betrifft aber nicht nur Arztpraxen, sondern auch die nicht-ärztlichen Praxen wie z. B. die Physiotherapie. Deren Einnahmen werden nicht nur durch fehlende Privatpatienten, sondern auch durch die abnehmende Auftragslage aufgrund der abnehmenden Zahl von Arztpraxen sinken. Deutliche Gewinneinbrüche oder gar Insolvenzen im ambulanten Gesundheitssektor werden den Arbeitsmarkt durch wirtschaftlich bedingte Entlassungen sehr stark belasten, da die dann ehemaligen Angestellten im Gesundheitswesen nicht nur arbeitslos sind, sondern auch vielfach aufgrund des geschrumpften Stellenmarktes der Branche dieses auch bleiben werden. Die Höhe dieser Arbeitslosen dürfte höher als in der Versicherungsbranche sein, die laut Studie der Gewerkschaft ver.di 75.000 bis 100.000 Arbeitsplätze in der Versicherungsbranche kosten dürfte. Erstaunlicherweise ist seit Veröffentlichung dieser Teilergebnisse die Gewerkschaft ver.di zu diesem Thema wortlos! Ist das Parteibuch doch stärker als die Arbeitnehmerinteressen? Nicht folgenlos dürfte obige Entwicklung auch für die Firmen sein, die Materialien und Geräte für den ambulanten Gesundheitssektor liefern. Eine geringere Auftragslage bedeutet letztlich auch betriebsbedingte Kündigungen. Welche Folgen hierbei für den Finanzsektor die Bürgerversicherung haben wird, ist aktuell auch nicht beleuchtet worden. Über wen finanzieren denn die ärztlichen und nicht-ärztlichen Praxen sowie Zulieferer Neuinvestitionen, Modernisierungen, Neugründungen oder Übernahmen? Im Gegensatz zu dem Krankenhaus-Sektor erfolgt dies vollständig über Bankkredite. Eine neue Bankenkrise könnte daraus entstehen mit dementsprechenden Folgen für deren Angestellte als auch weitergehend in anderen, medizinfremden Branchen aufgrund von Finanzproblemen der Banken. Und was ist mit denen, für die die Bürgerversicherung gedacht ist, den Patienten? Für die Patienten wird die Einführung der Bürgerversicherung zur Folge haben, daß nicht nur die Wartezeiten für einen Arztbesuch sich nicht verbessern, sondern sogar größer werden. Vom jetzigen Status ausgehend müssten sich die ehemaligen Privatpatienten bei den Wartezeiten für die Kassenpatienten einreihen - die Wartezeiten werden also mindestens gleich bleiben. Es ist sogar eher eine deutliche Verlängerung der Wartezeiten aufgrund der sehr wahrscheinlich deutlich abnehmenden Praxenzahl auszugehen. Dieses auch, wenn nach dem Willen der SPD die Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung teilnehmen würden. Grund ist, daß die Anzahl der Krankenhäuser nicht nur wesentlich geringer als die der Praxen ist, sondern auch ebenfalls von Politik und Kassen gewollt Krankenhäuser geschlossen werden sollen. Zusätzlich werden die Wege zur Arztpraxis oder dem ambulant tätigen Krankenhaus gerade in ländlichen Bereichen immer länger. Patientenorientiert ist also eine Einführung einer Bürgerversicherung nicht! Konsens ist bereits, daß eine verzögerte Therapie und somit ein höherer Krankenstand gerade bei den Arbeitnehmern nicht nur die Krankenkassen durch steigende Krankheitskosten belasten, sondern vielmehr insgesamt volkswirtschaftlich schädlich ist. Leidet die allgemeine Arbeitskraft und somit die Volkswirtschaft, geht dies in der Regel mit steigenden Arbeitslosenzahlen einher. Dieses führt zu nachlassenden Einnahmen bei den Krankenkassen, womit die Beiträge für eine Bürgerversicherung wieder steigen würden. Damit würden natürlich auch wieder die Einkommen unter 30.000€ pro Jahr stärker belastet werden. Bei der oben genannten, sehr wahrscheinlichen Entwicklung nach Einführung einer Bürgerversicherung sowie unter Berücksichtigung der "Vergreisung" der deutschen Gesellschaft sind wieder Steigerungen der Beitragssätze schon als Muss anzusehen. Hierbei ist noch nicht einmal berücksichtigt, daß durch auch aktuell nicht unwahrscheinliche Wirtschaftskrisen sich der Arbeitsmarkt und somit die Höhe der Einnahmensituation einer Bürgerversicherung zusätzlich negativ verändern können. Erstaunlich ist aber auch trotzdem, daß die Oppositions-Parteien trotz aller Kritik an der "Zwei-Klassen-Medizin" weiterhin an dieser festzuhalten gedenken in Rahmen von privaten Zusatzversicherungen. Was aber sollen im Rahmen einer Bürgerversicherung private Zusatzversicherungen? Dies kann nur bedeuten, dass eine weitere, fraglich sogar deutliche Leistungseinschränkung der Krankenkassen das Ziel ist. Die privaten Zusatzversicherungen würden als Bausteine angeboten, um damit wieder auf oder über das jetzige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen zu kommen. Somit würde die Bürgerversicherung im Endeffekt für alle Gehaltsgruppen teurer als das jetzige Versicherungssystem werden, da ja für eine gleichwertige Leistung der Kassen eine Zusatzversicherung notwendig wäre. Also eine Mehrbelastung durch die Hintertür. Da aber die Belastung der privaten Haushalte höher wird, werden sich die meisten privaten Zusatzversicherungen sicherlich nur auf stationäre Behandlungen beziehen, womit wiederum die niedergelassenen Ärzte schlechter gestellt und die Krankenhäuser gestärkt werden. Die wenigen verbleibenden Patienten mit einer privaten Vollversicherung werden erst recht bevorzugt werden und in ganz wenigen Jahren aufgrund der nicht möglichen Investitionen für den niedergelassenen Arzt von den Krankenhäusern komplett abgeschöpft werden. Ein gerechteres Gesundheitssystem sieht aber anders aus. Ist also die Bürgerversicherung möglicherweise nicht zur Aufhebung der "Zwei-Klassen-Medizin" gedacht, sondern nur zum Durchsetzen einer ideologischen und Lobby betriebenen Idee? Denn die bessere Finanzierung der Volksgesundheit muss unter oben genannten möglichen Folgen für die Volkswirtschaft sehr angezweifelt werden. Herr Lauterbach als Gesundheitsökonom, der die "Erfindung" der Bürgerversicherung durch sich beansprucht, muss sich meines Erachtens den Vorwurf gefallen lassen entweder seine Arbeit zur Entwicklung eines anderen Krankenversicherungssystems unvollständig und/oder als Lobbyarbeit gemacht zu haben. Die Gesundheitsökonomie soll, vereinfacht gesagt, eigentlich Wege für eine Senkung der Kosten und Steigerung des Nutzen aufweisen. Hierzu sind aber auch die Effekte außerhalb des Gesundheitssektors zu betrachten, was aber offensichtlich weitestgehend unterlassen wurde. Die Oppositionsparteien können auch nicht von mehr Gerechtigkeit und Solidarität sprechen, wenn eine Bürgerversicherung so viele Arbeitsplätze kostet, Arbeitgeber in Insolvenzen oder finanzielle Schieflagen gezwungen werden und die medizinische Versorgung schlechter wird. Das ist Sozialabbau pur! FAZIT Letztendlich ist festzustellen, daß die vorhandenen Studien der Parteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke zur Einführung einer Bürgerversicherung anscheinend mit Absicht nur bestimmte Bereiche einer Bürgerversicherung und diese mit zusätzlichen Scheuklappen betrachten. Eine nachhaltige und vor allem Gesamtbetrachtung bleiben alle Studien schuldig, obwohl viele Ansatzpunkte und Folgen bereits bekannt oder sehr wahrscheinlich sind. Unter den genannten bisherigen Bedingungen und den von den Oppositionsparteien geforderten zusätzlichen Änderungen im Rahmen einer Bürgerversicherung ist ein deutliche Verschlechterung des deutschen Gesundheitssystems zu Lasten der ambulanten Medizin (nicht nur Ärzte), der Volkswirtschaft und vor allem der Patienten zu erwarten. Die allgemeine Gesundheit wäre durch eine Bürgerversicherung auf Basis der Konzepte der Oppositionsparteien in großer Gefahr. Ein angebliches Mehr an Gerechtigkeit durch eine Bürgerversicherung nach den Vorstellungen der Parteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke ist somit nur eine ideologische Blase mit Sozialabbau. Grundsätzlich ist eine einheitliche Krankenversicherung bzw. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen durch alle eine gute Idee. Diese muss aber im Gegensatz zu den Konzepten der aktuellen Oppositionsparteien so gestaltet werden, daß die unterschiedliche Art der Finanzierung des ambulanten und stationären Gesundheitssektors berücksichtigt wird und die Patienten tatsächlich einen Vorteil hiervon haben. Auch im Denken der Ärzte, Krankenkassen, Krankenhausträger und Patienten ist ein Wandel notwendig, um das qualitativ sehr gute deutsche Gesundheitssystem nicht irgendwann zum Erliegen zu bringen. Ärzte und Krankenhäuser als Leistungsanbieter sowie Patienten als Leistungsanforderer müssen ihre Einstellung gegenüber dem Gesundheitssystem in Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung und wechselnden Wirtschaftssituationen für eine weiterhin qualitativ hochwertige und möglichst umfassende Gesundheitsversorgung ändern, damit nicht schmerzhafte Leistungseinschränkungen zwangsweise eingeführt werden. Auch die Krankenkassen sind aufgerufen durch Änderung ihrer Geschäftspolitik,vor allem im Bereich der eigenen Ausgaben, sich zu beteiligen.
Posted on: Thu, 11 Jul 2013 05:31:13 +0000

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