Darf eine Frau gegen ihren Willen verheiratet werden? Zwangsehe - TopicsExpress



          

Darf eine Frau gegen ihren Willen verheiratet werden? Zwangsehe bedeutet, dass ein Mensch, egal ob weiblich oder männlich, unter Druck gesetzt wird, jemanden zu heiraten, den er sich nicht ausgesucht hat. Dieser Druck kann von einer einzelnen Person, der Familie oder von einer ganzen Community verursacht werden. In hierarchischen Familienstrukturen, in denen nur der Vater oder andere männliche Familienmitglieder etwas zu sagen haben und die Tochter keine Meinungsfreiheit genießt, entscheidet der Vater oder der Bruder über das Schicksal des Mädchens, wobei auch oft die Mütter treibende Kraft bei der Zwangsehe sein können. Leider wird dieser unislamische Brauch von einigen Muslimen praktiziert. Die Handlung solcher Muslime wird dem Islam angelastet. Muslime, die ihre Kinder zu einer unfreiwilligen Ehe zwingen, handeln nicht im Sinne des Islams, vielmehr folgen sie vorislamischen Bräuchen. Leider findet oftmals eine Vermischung von kulturellen und religiösen Aspekten statt. So kommt es vor, dass unislamische Traditionen dem Islam vorgehalten werden, und genauso ist es auch mit der Zwangsehe. Die Zwangsehe ist ein Phänomen, welches schon zur Zeit der Unwissenheit (arabisch: Dshahilliya), welche die vorislamische Zeit meint, praktiziert worden ist. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, hat die Zwangsehe verboten. So heißt es in einer Überlieferung vom Propheten Muhammad, Friede sei mit ihm: ,,Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten.“ Die Eheschließung ist im Islam das Fundament zur Gründung eines geheiligten Hauses einer geheiligten Familie. Gesunde Eheschließungen und Familien haben eine gesunde Gesellschaft als Konsequenz, denn die Ehe ist eine der relevantesten Faktoren für eine Gesellschaftsordnung. Sie soll auf Liebe und Freundschaft aufgebaut sein, und der Heilige Qur’an sagt dazu in der Sure ar-Rum, Vers 21: „Eines der Zeichen Gottes ist, dass Er für euch, aus euch selbst, Gattinnen schuf, auf dass ihr an ihrer Seite Ruhe und Frieden fändet und Liebe und Freundschaft zwischen euch sei“, was offensichtlich nicht der Fall ist, wenn man zur Ehe gezwungen wird. Freundschaft und Liebe, Herzlichkeit und Zuneigung können sich schlussendlich nur dann entfalten, nur dann heranreifen und von Bestand sein, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruhen, andernfalls werden sie verwelken und erlöschen … Schließlich verliert im Islam der Ehevertrag seine Gültigkeit, wenn einer der Partner, sei es die Frau oder der Mann, nicht zu der Heirat einwilligt. Daher ist eine Zwangsehe im Islam annulliert und wer jemanden zur Zwangsehe anstiftet oder gar überredet, der hat eine schwere Sünde begangen. Sie ist eine kulturelle Missentwicklung, und hat, und das muss nochmals deutlich dargelegt werden, absolut nichts mit dem Islam zu tun. Der Islam verurteilt die Zwangsehe aufs Schärfste und sieht sie als eine der größten Verbrechen an. Dass sie aber auftritt und praktiziert wird, kann unter anderem mit mangelnder Kenntnis über den Islam und daher mit Informationsdefiziten zusammenhängen. Unterschied zwischen Zwangsehe und arrangierter Ehe: Während man sich bei einer Zwangsehe den zukünftigen Lebenspartner nicht auswählen darf, hat man bei einer arrangierten Ehe die Möglichkeit zur Ablehnung oder zur Zustimmung. Arrangiert bedeutet lediglich, dass Familienangehörige, Bekannte oder Freunde, zwei Menschen miteinander bekannt machen mit dem Ziel, bei gegenseitiger Akzeptanz der betreffenden Personen eine Ehe anzustreben. Eine Überlieferung besagt: „Die beste Vermittlung ist das Vermitteln zwischen zwei Personen zur gesetzlichen Ehe, sodass sie nach dem Gesetz Gottes heiraten.“ Erst wenn nun von beiden Seiten Interesse am anderen besteht, kommt es zu einer Kennlernphase, in denen sich Mann und Frau austauschen können, um herauszufinden, ob diese Person tatsächlich der geeignete Ehepartner ist oder nicht. Der Islam sieht hier ein Treffen in Anwesenheit einer dritten Person vor. Sie kann eine enge weibliche Vertraute des Mädchens sein oder ein männlicher Verwandter, mit dem sie keine Ehe eingehen kann (arabisch: Mahram). Das Beisein einer dritten Person ist wichtig, um Fehler zwischen den beiden Heiratswilligen zu vermeiden, wie der illegitime Körperkontakt zweier unverheirateter Personen. Wenn sich dann beide Parteien mit Sicherheit wollen, finden die weiteren Schritte statt: eine Verlobungsfeier. Nachdem die Verlobungszeit, deren Dauer das Paar selber festlegt, endet, kommt es dann zur Eheschließung. Am selben Tag der Hochzeit besteht für das Paar immer noch die Möglichkeit, diese Ehe nicht einzugehen, wenn sie einander nicht mehr wollen. islam-unterricht.de/
Posted on: Sun, 21 Jul 2013 21:10:37 +0000

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