Davy Stadelmann wegen Handels mit Dopingsubstanzen - TopicsExpress



          

Davy Stadelmann wegen Handels mit Dopingsubstanzen verurteilt Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) hat erstmals eine Person wegen Handels mit Dopingsubstanzen zu einer zweijährigen Sperre verurteilt. Davy Stadelmann hatte ein Nahrungsergänzungsmittel, welches eine im Wettkampf verbotene Substanz enthielt, an einen Athleten verkauft. Stadelmann hatte zwischen Dezember 2011 und März 2012 mehrere Nahrungsergänzungsmittel an einen Athleten verkauft. Eines dieser Produkte, welches in der Schweiz nicht zugelassen ist, enthielt die im Wettkampf verbotene Substanz Octopamin. In einem Fall führte der Konsum dieses Produktes nach einer Dopingkontrolle zu einem positiven Analyseresultat auf das spezifische Stimulans Octopamin. Im Zuge der Ermittlungen legte der betroffene Athlet die Bezugsquelle der verbotenen Substanz offen. Er wurde von der DK daraufhin für sechs Monate gesperrt (vgl. LINK). In der Folge leitete Antidoping Schweiz ein Verfahren gegen Davy Stadelmann wegen Handels mit Dopingsubstanzen ein. Als aktiver Amateurfussballer ist er dem Doping-Statut von Swiss Olympic unterstellt. Er wurde nun von der DK zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend am 10. März 2013, verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 800 Franken sowie eine Parteikostenentschädigung an Antidoping Schweiz von 500 Franken bezahlen. Urteil mit Signalcharakter Mit ihrem Urteil vom 10. September 2013 hat die DK erstmals Artikel 2.7 des Doping-Statuts (Inverkehrbringen verbotener Substanzen oder Methoden) angewandt. Dieses Urteil hat Signalcharakter für alle Personen, die im Sport mit verbotenen Substanzen handeln. Gegen diesen Entscheid können die Parteien sowie die betroffenen internationalen Verbände und die WADA innert 21 Tagen seit Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne Rekurs einlegen. Swiss Olympic, siebtes Prinzip der Ethik-Charta:
Posted on: Fri, 08 Nov 2013 10:12:39 +0000

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