Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic fällt - TopicsExpress



          

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic fällt fünf Urteile Ittigen, 7. Oktober 2013. Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat einen Athleten wegen wiederholter Verstösse gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu einer Sperre von acht Jahren verurteilt. In vier weiteren Fällen wurden drei Athleten und eine Athletin zu Sperren zwischen 12 und 24 Monaten verurteilt. Rudolf Keller (Rad, Kategorie Master) war anlässlich einer Trainingskontrolle durch Antidoping Schweiz im August 2012 positiv auf Testosteron getestet worden. Da der gleiche Athlet bereits im Jahr 2010 durch das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wegen Fernbleibens von einer Dopingkontrolle trotz Aufforderung für zwei Jahre gesperrt worden war, entschied die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) in diesem zweiten Verfahren, den Athleten für acht Jahre, beginnend am 6. Juni 2013, zu sperren. Zudem wurde der Athlet zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Er ist inzwischen nicht mehr Mitglied von Swiss Cycling. Rahel Allemann (Ju-Jitsu) war die spezifische Substanz Sibutramin nachgewiesen worden. Sie wurde deswegen von der DK zu einer Sperre von 18 Monaten, beginnend am 2. Juli 2013, und zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Cedric Lipp (Inline Hockey) wurde nach einer Bestellung im Internet wegen des Versuchs der Anwendung der verbotenen Substanzen Clenbuterol und Methandienon zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend am 2. Juli 2013, und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Lucas Pfister (American Football) war anlässlich einer Wettkampfkontrolle die verbotene Substanz Kokain nachgewiesen worden. Die DK verurteilte ihn zu einer Sperre von zwei Jahren, beginnend am 28. Mai 2013. Lukas Weber (Rollstuhlsport) wurde wegen wiederholter Verstösse gegen die Meldepflicht zu einer Sperre von 12 Monaten, beginnend am 4. September 2013, verurteilt. Gegen alle diese Entscheide können die Parteien sowie die betroffenen internationalen Verbände und die WADA innert 21 Tagen seit Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne Rekurs einlegen
Posted on: Mon, 07 Oct 2013 12:14:07 +0000

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