Die Verbandsgemeinde An der Finne mit 12.400 Einwohnern in 56 - TopicsExpress



          

Die Verbandsgemeinde An der Finne mit 12.400 Einwohnern in 56 Orten ist ländlich geprägt und liegt im südlichen Sachsen-Anhalt. Sie sucht ab sofort eine/n Leiter/in des Rechts- und Ordnungsamtes Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.: • Leitung- und Führungsaufgaben als Amtsleitung in allen der Ordnungsverwaltung zugehörigen Bereichen (Brandschutz, Sicherheitsbehörde, örtliche Straßenverkehrsbehörde, Gewerbeamt, Standesamt, Einwohnermeldeamt, Verkehrsüberwachung) • Rechtsberatung für die gesamte Verwaltung • Führung von Widerspruchs- und Klageverfahren für die Verbandsgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden • Vergabeangelegenheiten Wir erwarten: • eine abgeschlossene Ausbildung als Volljurist (mindestens zwei befriedigende Examen) und mindestens zweijährige Berufserfahrung • Erfahrungen im abwehrenden Brandschutz und der Gefahrenabwehr • Selbständigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und Entscheidungsfreudigkeit • deeskalierendes Auftreten in angespannten Situationen • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick • die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen, auch außerhalb der regulären Dienstzeit Die Stelle kann mit der Aufgabe eines stellvertretenden Verbandsgemeindebürgermeisters verbunden werden. Der Amtsinhaber soll seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde An der Finne nehmen. Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem komplexen Aufgabengebiet. Für diese attraktive Stelle bieten wir Ihnen, nach Vorliegen der Voraussetzungen, eine leistungsgerechte Be-soldung entsprechend der beruflichen Qualifikation in der Besoldungsgruppe A 13. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 8. Juli 2013 an die Verbandsgemeinde An der Finne, Verbandsgemeindebürgermeister Götz Ulrich Kennwort: Leiter/in Rechts- und Ordnungs-amt, Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra. Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Ina Böttiger un-ter der Telefonnummer 034465 60210 gern zur Verfügung. Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Ansonsten werden die Bewerbungsunter-lagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Posted on: Fri, 21 Jun 2013 22:06:08 +0000

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