Die zweite Identität - der Reiz des Zweitpasses Zweitpässe sind - TopicsExpress



          

Die zweite Identität - der Reiz des Zweitpasses Zweitpässe sind immer wieder eine beliebte Möglichkeit, um der ein oder anderen staatlich auferlegten Pflicht zu entrinnen: der Steuerpflicht, Einreisebestimmungen, Visa-Beschränkungen oder dem Militärdienst. Eine andere Staatsbürgerschaft entbindet von den Obligationen und ermöglicht obendrein einen spurlosen Abgang ins Ausland. Einige karibische Staaten aus Übersee bieten Staatsbürgerschaften gegen finanzielle Beteiligung an staatlichen Investitionsprogramme an. Doch diese Programme werden weniger, während früher fast alle Süd- und Mittelamerikanischen Staaten eine lockere Passpolitik pflegten, geben heute nur noch 3 Staaten eine Staatsbürgerschaft gegen Bares heraus. GoMoPa-User lesen, welche das sind. Der Personenkreis, der einen Zweitpass tatsächlich benötigt, ist äußerst klein. Und dann gibt es da noch jene Zeitgenossen, die ihn wollen. Die Motive für die erweiterte Staatsbürgerschaft sind deshalb auch meistens im Dunstkreis dieser Spektren zu finden: Probleme mit der Steuer, Reisebeschränkungen und spurloses Verschwinden auf Grund schwerwiegender Auseinandersetzungen mit der Justiz. Doppelte Staatsbürgerschaften sind illegal, wenn Sie nicht beantragt werden Deshalb ist hier bereits vorweg genommen, dass Zweitpässe in Deutschland illegal sind! Es gibt ein paar Ausnahmen, die müssen allerdings vom mehrstaatlichen Bürger ausgeforscht und letztendlich beantragt werden. Ansonsten regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die deutsche Staatsbürgerschaft. Paragraph 25 StAG besagt eindeutig: Zitat: (1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn der Erwerb auf seinen Antrag hin oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt [...]. (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann. Zitat/Ende. Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen nicht die doppelten Staatsbürgerschaften von EU-Bürgern, die mehrere Pässe von EU-Mitgliedsstaaten haben, und der Schweiz, diese sind in den EU-Gesetzen beziehungsweise in einem Abkommen mit der Schweiz höherrangig geregelt. Das Gesetz sieht ganz klar vor, dass bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die deutsche abgegeben werden muss. Von Satz 2 dieses Gesetzes betroffen sind zum Beispiel im Ausland dauerhaft lebende Geschäftsleute, für die häufiges und schnelles Reisen ohne komplizierte Visa-Regelungen notwendig ist. Aber auch für Privatpersonen kommt dieser Passus zum Tragen, wenn die eigene kulturelle oder familiäre Verbundenheit zur Bundesrepublik glaubhaft dargestellt wird. Die angesprochene Genehmigung nennt sich "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft" und muss gegebenenfalls für jedes Familienmitglied beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Beibehaltungsurkunde kostet in der Regel 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, eine vierköpfige Familie muss also 612 Euro aufbringen. Hinweise, wie der Antrag auszufüllen ist, stellt das Bundesverwaltungsamt zur Verfügung. Auf diesen Umstand muss in aller Ausführlichkeit hingewiesen werden, da gerade Vermittler im Zweitpassgeschäft gerne damit werben, dass der Pass völlig legal beschafft wird und getragen werden kann. Dies ist in den meisten Fällen sogar korrekt, soweit es das Zielland betrifft. Ein im regulären Vergabeverfahren des jeweiligen Landes erhaltener Pass ist ein öffentliches Dokument und als solches legal. Das ist dem deutschen Staat im Zweifelsfall allerdings egal, denn wer mit zwei legalen und richtigen Pässen aufgegriffen wird, und sei es nur bei einer kleinen Verkehrskontrolle, kann genauso legal in Deutschland verhaftet und wegen Urkundenfälschung angezeigt werden. Legaler Schutz vor der Steuerfahndung Doch zurück zu jenen Personenkreisen, die keinen Wert auf Legalität legen, beziehungsweise für die die öffentliche Registrierung des Zweitpasses sogar kontraproduktiv ist. Wer die zweite Staatsbürgerschaft als Optimierungsinstrument in Steuersachen braucht, wird freilich aller größten Wert auf Diskretion legen müssen und einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit der Zweitpass nicht auffällt. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa interviewte bereits im Jahr 2011 mit David Salzmann einen Fachmann für Zweitidentitäten, der das effektive Abtauchen mit der neuen Identität erläuterte. Die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, der dortige Wohnsitz und die legale Anmeldung von Firmen und Konten im Ausland schaffen die rechtliche Struktur, um Firmengewinne, Erbschaften oder Gewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei einsacken zu können. Daneben lohnt der Zweitpass bei häufigen Reisen auch ins nicht ungefährliche Ausland. Gerade einige arabische Staaten lassen niemanden einreisen, der einen israelischen Stempel im Reisepass hat, und umgekehrt. Daran könnte so mancher lukrativer Geschäftstermin scheitern. Zwei Pässe, die separat genutzt und getragen werden, helfen so bei der unkomplizierten Einreise. Hinzukommt, dass durch unterschiedliche bilaterale Abkommen ein anderer Pass eine Einreise ohne Visum möglich macht. Wer sich also einen zweiten Pass "zur Sicherheit" anlegen möchte, sollte vorher das Abkommensgeflecht seines Ziellandes ausführlich durcharbeiten und sichergehen, dass er gewünschte Grenzen ohne Überraschungen überqueren kann. Einen weiteren Anlass für den Trend zum Zweitpass haben die Verwaltungsgerichte geliefert, als sie entschieden, dass bei Fluchtgefahr wegen Steuer- oder Finanzdelikten der Pass eingezogen werden darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschied so bereits im Jahr 2007 (Aktenzeichen: 1 L 935/05.TR), das VG Berlin im März 2010 entschied in zwei Fällen (Aktenzeichen VG 23 L 328.09 und VG 23 L 332.09), in denen Eilanträge der Steuerschuldigen gegen den Passentzug abgelehnt wurde: Zitat: Im ersten Fall hatte die Deutsche Botschaft in San Jose die Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen seit 1994 in Costa Rica lebenden Deutschen unter Berufung auf eine - unstreitig in Deutschland bestehende - Steuerschuld in Höhe von 1,6 Millionen Euro abgelehnt. Hiergegen machte der Antragsteller geltend, er habe sich seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht entzogen, da die Steuerschuld erst nach seinem Wegzug ins Ausland entstanden sei. Zudem könne er seinen steuerlichen Verpflichtungen erst recht nicht nachkommen, wenn er mangels eines deutschen Reisepasses seinen Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland verlegen müsse, weil er hier keine Existenzgrundlage habe. Der zweite Fall betraf einen in Namibia lebenden Deutschen, der Steuerschulden in Höhe von etwa 103.000 Euro hat. Er hatte gegenüber der von der Deutschen Botschaft in Windhuk verfügten Passentziehung geltend gemacht, die Steuerschuld sei verjährt. Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts hat beide Eilanträge zurückgewiesen. Nach dem Passgesetz sei ein Pass zu versagen bzw. könne entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründeten, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen wolle. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liege bereits dann vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lasse, seine Steuerschulden zu begleichen, zugleich aber im Ausland verbleiben wolle. Andere gleich geeignete Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs stünden nicht zur Verfügung. Die Vorschrift diene gerade dazu, den deutschen Steuerbehörden im Ausland lebende Steuerflüchtlinge zuzuführen. Es sei schließlich nicht Aufgabe der deutschen Auslandsvertretung zu prüfen, ob die Steuerschuld verjährt sei. Abgesehen von der zweifelhaften Legalität muss jeder für sich selbst entscheiden, wie legitim ihm oder ihr der Besitz und Gebrauch der zweiten Staatsbürgerschaft erscheint. An einen zweiten Pass heranzukommen, ist für solvente Personen jedenfalls kein Problem, und man muss nicht mal das Risiko einer Geschäftsverbindung mit dubiosen Vermittlern eingehen. Vor allem kleine karibische Inselstaaten locken mit öffentlichen Einbürgerungsprogrammen, um ausländische Investoren ins Land zu holen. So gelangen Sie an ihren Zweitpass Der eher beschwerliche Normalweg zum Pass eines anderen Staatswesens führt über die offizielle Auswanderung dorthin, das Absitzen der vorgeschriebenen Ansässigkeitsjahre, die Teilnahme an einer Prüfung in Sachen Sprachkenntnisse und Landeskunde sowie zum Schluss die feierliche Empfangsnahme der Einbürgerungsurkunde. Millionen von Emigranten nach USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Südafrika haben die 3- bis 5-jährige Prozedur schon über sich ergehen lassen. Die neue blitzschnelle Autobahn zur frischen Identität indes heißt "Economic Citizenship", frei übersetzt: Scheckbuch-Einbürgerung. Sie ist weder mit irgendwelchen Aufenthaltspflichten, ja oftmals nicht mal mit Reisen verbunden (Antrag und Vollzug kommen per Post). Vielmehr sind die Bedingungen und die Preise ganz offiziell in den Gesetzesblättern der betreffenden Staaten verankert. Drei Staaten haben diese Einbürgerung ökonomischer Natur in ihrer Verfassung verankert: die Karibikstaaten Dominica (Achtung: nicht zu verwechseln mit der Dominikanischen Republik!) und St. Kitts und Nevis sowie, man mag es kaum glauben, Österreich. Da letzteres für EU-Bürger uninteressant ist, weil die Einreise, der ständige Wohnsitz und sogar die Teilnahme an Wahlen auf kommunaler Ebene laut EU-Recht für alle Staatsbürger der übrigen 26 EU-Länder sowieso erlaubt ist, beschränkt sich dieser Artikel auf die beiden Karibikstaaten. Die haben im Übrigen auch schöneres Wetter. Dominica Dominica gehört zu den Kleinen Antillen und liegt im Osten der Karibik, Amtssprache ist Englisch, die Hauptstadt mit 21.000 Einwohnern ist Roseau. Insgesamt leben auf dem Inselstaat gut 72.500 Einwohner. Das "Dominica Economic Citizenship Program" gibt es seit dem Jahr 1993 und ist die rechtliche Basis für den käuflichen Pass von Dominica, der mit verschiedenen Vorteilen beworben wird. Als Zweitpass bedeutet er die doppelte Staatsbürgerschaft, die noch nicht mal Aufenthaltsbestimmungen ausgesetzt ist. Der Pass wird auf Lebenszeit ausgestellt. Obendrein verzichtet der Inselstaat auf alle größeren und ärgerlichen Steuern auf Kapital und Erbschaften und verspricht die Diskretion über die zweite Staatsbürgerschaft gegenüber dem eigentlichen Heimatland. Eine käufliche Schweiz mit tropischem Karibikklima, sozusagen. Die Staatsbürgerschaft kostet einen Alleinstehenden 100.000 US-Dollar, eine vierköpfige Familie zahlt insgesamt 200.000 Dollar. Hinzukommen im Fall der Inanspruchnahme eines Vermittlungsbüros Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15.000 bis 25.000 Dollar, die allerdings schon im Voraus zu leisten sind. Diese leiten einen dann im Idealfall durch den Einbürgerungsprozess. Hilfestellungen gibt es auch in Hülle und Fülle im Internet, der Blog "The Dominican" beispielsweise stellt auch die notwendigen Formulare online. Die CCP Inc., ein Anwaltsbüro aus Roseau, Dominica, die neben dem Zweitpass auch Dienstleistungen rund um die Gründung von Offshore-Firmen anbietet, steht auf der offiziellen Vermittlerliste des Staates. Insgesamt wurden von den Dominicanischen Behören 10 offizielle Vermittler für die Zweitpassvergabe berufen (unter anderem: Anwalt Alick Lawrence (Büros in Dominica, Libanon, Vereinigten Arabischen Emiraten, und Sarjah); die Anwälte Duncan Stowe, David Bruney, Singolla Blomquist-Williams; Second Citizenship Ltd; Safe Haven Offshore; Design Management Ltd; CCP Inc. und Whitco Inc.). Doch warum teure Vermittler bezahlen, wenn es auch ohne geht? St. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis heißen offiziell St. Christopher und Nevis, benannt nach Christopher Kolumbus. Sie sind zwei Inseln im karibischen Raum und bilden zusammen einen Nationalstaat. Sie haben zusammen etwa 50.000 Einwohner und standen bis 1983 unter britischem Protektorat. Königin Elisabeth II ist aber nach wie vor deren Staatsoberhaupt, weil St. Kitts und Nevis zum Commonwealth zählt. Die Amtssprache ist auch dort englisch. Die Inseln waren bis in die 70iger Jahre hinein landwirtschaftlich geprägt und produzierten hauptsächlich Zucker für den Export. Weil Haupthandelspartner USA seinen eigenen Zucker stark subventionierte, verursachten die staatlichen Landwirtschaftsbetriebe riesige Verluste. St. Kitts und Nevis orientierten sich daraufhin zu neuen Geldquellen, unter anderem Finanzdienstleistungen. Die staatliche "St. Kitts and Nevis Sugar Industry Diversification Foundation" (SIDF) soll in neue Wirtschaftszweige investieren, zum Beispiel in den Tourismus. Hier setzt auch das staatliche Programm der Einbürgerung durch Investition "Saint Kitts Citizenship by Investment" an. Für das Programm qualifiziert man sich durch eine Finanzspritze in Höhe von 250.000 US Dollar an die SIDF, eine vierköpfige Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren kosten zusammen 300.000 US-Dollar. Ab 7 Auswanderungswilligen kostet jeder einzelne 50.000 US Dollar. Dafür sind in den Gebühren schon die Steuern inklusive. Das Programm wurde bereits 1984 entwickelt und ist damit das älteste dieser Art weltweit. Es wirbt offensiv um finanzkräftige Investoren mit ihren praktisch nicht vorhandenen Steuern, es gibt dort zum Beispiel keine Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer oder Kapitalanlagesteuer. Jeder kann dort also ohne Abzüge die Gewinne der angesiedelten Firmen abschöpfen. St. Kitts und Nevis verlangen von potenziellen Neubürgern folgende Dokumente: 6 Passfotos, ein Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test, der nicht älter als 3 Monate ist, beglaubigte Kopien aktueller Personalausweise und Reisepässe der bisherigen Staatsangehörigkeit, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und eine beglaubigte Kopie des polizeilichen Führungszeugnis, dass natürlich nur ein blütenweißes Papier sein sollte. Die auszufüllenden Dokumente können über das Kontaktformular auf der Internetseite angefragt werden. Für diesen ganzen Aufwand werden künftige St. Kitts und Nevis Bürger mit visafreier Einreise in 131 Staaten belohnt. Neue Dominicaner können in rund 100 Staaten einreisen, allerdings nicht ins Schengen-Gebiet, dafür ist dann ein Visum oder der gut versteckte deutsche Pass notwendig. Nun denn...
Posted on: Sat, 17 Aug 2013 05:20:38 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015