Doping nach Schweizer Art Von Christian Brüngger. Aktualisiert am - TopicsExpress



          

Doping nach Schweizer Art Von Christian Brüngger. Aktualisiert am 08.08.2013 110 Kommentare In Deutschland läuft eine hitzige Debatte zur Dopingvergangenheit in der BRD. Eine solche könnte man auch in der Schweiz führen, wie neue Informationen zum Fall des Ex-Kugelstössers Werner Günthör zeigen. 1/7Werner Günthör lässt sich 1987 in Rom für seinen ersten Weltmeistertitel feiern. Bild: Arno Balzarini/Keystone Dossiers Doping im Sport Zabel von seinem Radteam suspendiert Auch die B-Probe von Gay ist positiv Harte Strafe für serbischen Tennisprofi Artikel zum Thema Bolt: «Ich bin sauber» Doping-Geständnis: «Es ist doch eine ganze Menge» Als die Doping-Blase platzte Video Werner Günthörs Stoss auf 21,67 Meter, der ihm 1991 in Tokio den Weltmeistertitel brachte. Teilen und kommentieren 12 110 Die Redaktion auf Twitter Folgen Sie dem Ressort auf dem Kurznachrichtendienst Stichworte Doping Korrektur-Hinweis Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler. Google-Anzeigen airberlin - Your Airline. Destinos en España y en Europa. Vuelos baratos con airberlin. airberlin/ofertas Öko-Marathon Maribor Ist eine hervorragende Vorbereitung für den Graz Marathon. ekomaratonmaribor.si Die Schweiz schaute weg. Anders als in Deutschland, wo zuletzt gleich zwei Forschergruppen damit beauftragt wurden, sich mit dem Thema Doping in Westdeutschland von 1950 bis 1990 auseinanderzusetzen, existiert hierzulande keine einzige wissenschaftliche Arbeit zu dieser sensitiven Frage. Aus der Ferne wird beobachtet, wie im Nachbarland nun eine intensive Debatte darüber läuft, wie systematisch und staatlich ­gestützt die BRD ihre Athleten dopte. Das passive Zuschauen ist umso erstaunlicher, als die Schweiz über einen Vorzeigefall verfügt, der erst noch seit langem bekannt ist. Er dreht sich um den Kugelstösser Werner Günthör, der zwischen 1987 und 1993 drei WM-Titel (dazu einen in der Halle) und Olympiabronze holte. Anabolika als Therapie? Sein behandelnder Arzt Bernhard Segesser, der viele Jahre der Chefmediziner des Schweizer Teams an den Olympischen Spielen war, sagte dem «Sport» schon 1990: «Der Arzt muss sich den Freiraum und die Entscheidungsfreiheit offenlassen, solche Präparate (Produkte, die laut Dopingreglement verbotene Substanzen enthalten) bei klarer therapeutischer Indikation einsetzen zu können, wenn es der Sportler als Patient erfordert.» Dass er Günthör mehrmals Anabolika verabreichte, bestätigte er im April 1990 der «Berner Zeitung» und tat dies gar schriftlich in einer Gegendarstellung im «Tages-Anzeiger-Magazin» vor 13 Jahren. Er schrieb zusammen mit Werner Günthör: «Richtig ist, dass Dr. Bernhard Segesser den Athleten zwischen 1984 und 1988 nach Verletzungen oder Unfällen viermal während maximal 3 Wochen mit Anabolikapräparaten ­therapeutisch behandelt hat, um den Heilungsprozess zu beschleunigen.» Problematisch ist an der Aussage des renommierten Basler Sportarztes, welcher viele einheimische und ausländische Topathleten bis ins letzte Jahrzehnt hinein an seiner Klinik in Muttenz operierte: Anabolika standen seit 1975 in der Schweiz und im Ausland auf der Dopingliste. Segesser hatte für sein Vorgehen, das er auch bei anderen Athleten anwandte, keine rechtliche Grundlage. ­Obschon die Haltung Segessers zum Thema öffentlich bekannt war, galt er weiterhin als Koryphäe seines Fachs. Druck kam erst auf, als der «Spiegel» zwei Texte publizierte, einen 1990 und einen 1992 kurz vor den Olympischen Spielen mit Mitfavorit Günthör. In beiden wurde dem Leichtathleten systematisches Anabolika-Doping vorgehalten. Die Schweiz reagierte, indem sie eine vierköpfige Doping-Untersuchungs­kommission (DUK) gründete und diese beauftragte, den Vorwürfen nach­zugehen. Ihre Recherche bestand einzig darin, mit den Betroffenen zu reden. Eine rechtliche Handhabe hatte die DUK keine. Sämtliche Aussagen basierten auf Freiwilligkeit. Trotzdem gelangte das Gremium anhand der Gespräche zu einem bemerkenswerten Ergebnis in der Causa Günthör: «Nach Ansicht der DUK verstiess die ‹therapeutische› Verabreichung von Anabolika vor 1989 gegen die damals gültigen nationalen und internationalen Dopingbestimmungen, da diese keinerlei Ausnahme­bestimmungen hinsichtlich der Verabreichung der verbotenen Substanzen vorsahen.» Mit anderen Worten: Werner Günthör war gedopt – und hätte vom eigenen oder dem internationalen Leichtathletikverband bestraft gehört. Doping, das Kavaliersdelikt Die DUK deckte auch noch gleich einen zweiten Schweizer Irrweg auf: die Legalität des sogenannten Therapiefensters. Führend in der Anwendung war wiederum Bernhard Segesser. Er behandelte einige verletzte Athleten über eine ­bestimmte Zeit mit Substanzen, welche auf der Dopingliste standen. Günthörs Trainer, Jean-Pierre Egger, sagte dem «Sport-Magazin» noch vor sechs Jahren: «Werner hat sich an die Regeln seiner Zeit ­gehalten. Bis 1990 waren in der Schweiz sogenannte Therapiefenster erlaubt. Ein Athlet durfte nach einer Verletzung in Absprache mit Ärzten ­offiziell Produkte zu sich nehmen, die auf der Dopingliste standen.» Egger hätte es besser wissen müssen, war er von der DUK doch selber vorgeladen und zum Thema befragt worden. Im Bericht von 1993 schrieb sie nämlich: «Anabolika-Behandlungen dieser Art hätten auch im Rahmen des im Dopingstatut des SLS (Schweizer Dachsportverband) von 1989 eingeführten ‹Therapiefensters› keinen Platz gefunden.» Weil der Einsatz von harten Substanzen zur damaligen Zeit maximal als Kavaliers­delikt betrachtet wurde, erkannte selbst das Untersuchungspanel die Sprengkraft seiner Aussagen nicht. Sein Fazit lautete nämlich: «Die Mitglieder der DUK sind sich bewusst, dass ihre Untersuchungen keine spektakulären Resultate zeitigten.» Zum Quartett zählte damals Matthias Kamber. Er ist heute Chef der nationalen Antidopingagentur. Er muss ob der ­Tonalität selber ein bisschen staunen, wenn er das Papier 20 Jahre nach dem Erstellen wieder durchliest. Und Bernhard Segesser sagt: «Ich kann verstehen, wenn eine heutige Generation nicht nachvollziehen kann, was wir damals taten. Aber der Zeitgeist war damals ein anderer, die Sportmedizin in vielen ­Bereichen noch im Anfangsstadium. Mit dem Wissen von heute hätte auch ich ­anders gehandelt.» Werner Günthör war für den TA gestern nicht zu erreichen. Kontrollen: Das Los entschied Damals, um 1990, war gerade die Fachkommission für Dopingbekämpfung ­gegründet worden. Mit Georg Kennel stand diesem Gremium pikanterweise der Leichtathletikpräsident vor. Hinzu kam: Zwar wusste diese Fachkommission, dass Günthör mehrmals Anabolika verabreicht bekommen hatte, im Training kontrollieren aber konnte sie ihn nicht einfach so. Es wurde aus einem Pool an Schweizer Athleten mittels Los bestimmt, wer zu testen sei. Der Name Günthör wurde in diesem Zeitraum nie gezogen. Symptomatisch für diesen speziellen Umgang des Schweizer Spitzensports mit Doping ist, was mit der DUK-Arbeit passierte: Am 27. Mai 1993 wurden der Presse ihre Ergebnisse zwar summarisch vorgestellt, allerdings nur in mündlicher Form. Das entsprechende Papier konnte man in jüngerer Zeit erst wieder in dieser Woche einsehen: Das Bundesamt für Sport hat es online gestellt. ­Kommentarlos. (Tages-Anzeiger) Erstellt: 08.08.2013, 09:57 Uhr
Posted on: Fri, 09 Aug 2013 11:03:19 +0000

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