Eine inhaftierte Mutter zieht ihr Kind im Gefängis auf und - TopicsExpress



          

Eine inhaftierte Mutter zieht ihr Kind im Gefängis auf und verlangt Elterngeld dafür. Das Urteil, immerhin hartnäckig durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht vorangetrieben, überrascht dann doch wenig.Der Frau stehe für diese Zeit aber kein Elterngeld zu, denn sie habe dort nicht in einem Haushalt gelebt, der dem Elterngeldgesetz entspreche, urteilte der 10. Senat des BSG (Urt. v. 04.09.2013, Az. B 10 EG 4/12 R)
Posted on: Thu, 05 Sep 2013 09:45:50 +0000

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