Grünes Licht für den Völkermord Kommentar von Johannes - TopicsExpress



          

Grünes Licht für den Völkermord Kommentar von Johannes Lerle Völkermord am Volke Gottes Völkermord ist in § 6 des „Gesetz(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) folgen­dermaßen definiert: „Wer in der Absicht, eine natio­nale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mit­glied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seeli­sche Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbu­ches [Schwere Körperverletzung] bezeichne­ten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Le­bensbedin­gungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstö­rung ganz oder teilweise herbeizufüh­ren, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe ver­hindern sol­len, 5. ein Kind der Gruppe in eine andere Gruppe überführt, wird mit le­benslanger Frei­heits­strafe bestraft“. Der Gesetzestext ist so formuliert, daß das Verbot des Völkermordes nicht nur dem Schutz der Juden dient, sondern auch dem Schutz anderer Völker und anderer Glaubens­gemeinschaften. Somit dient das Verbot des Völkermordes auch dem Schutz derer, die glaubensmäßig auf dem Fundament Jesus Christus gegründet sind (1.Kor. 3,11) und des­halb vielfach als „Fundamenta­listen“ abgestempelt werden. Doch die Lehre Christi wird in den deutschen Staatsschulen systematisch bekämpft. Diese anti­christliche Indoktrination ist eindeutig gegen die Pflicht des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität, von der wir in den Urteilen des Bundesverfassungsge­richtes immer wieder le­sen. Deshalb entschied sich eine Familie, ihre Kinder im Grund­schulalter selbst zu unter­richten und reichte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchs­pflicht ein. Doch die Bundesverfassungs­richter Jaeger, Hömig und Bryde haben am 29. April 2003 einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung ver­weist unter anderem auf “Gemeinwohlinteressen“. Doch besonders entlarvend ist folgende Formulierung: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes In­teresse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallel­gesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. Doch worin besteht der Unterschied zwischen der Formulierung „der Entstehung von religiös oder welt­anschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegen(zu)wirken“ und der bereits zitierten Definition von Völkermord: „eine ... religiöse ... Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zer­stören“? Worin besteht der Unterschied von „Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“ und „ein Kind der Gruppe in eine andere Gruppe überführt“? Somit muss man den Beschluss der Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde in der Weise verstehen: „Die Allgemein­heit hat ein berechtigtes Interesse daran, durch die Schulbesuchspflicht den Völkermord an den christlichen Fundamentalisten zu vollziehen“. Denn mit „Integration“ der wahrhaft christ­lichen Minderheit ist in Wahrheit de­ren Auslöschung gemeint. Doch Jesus Christus will nicht, dass sich seine Nachfolger in die „Allgemeinheit“ „inte­grieren“. Das verdeutlicht er durch den bildhaften Vergleich von den beiden Wegen: „Geht hinein durch die enge Pforte. Denn die Pforte ist weit, und der Weg ist breit, der zur Ver­dammnis führt, und viele sind’s, die auf ihm hineingehen. Denn die Pforte ist eng und der Weg ist schmal, der zum Leben führt, und wenige sind’s, die ihn finden“ (Matth. 7,13f). So­mit ermahnt Jesus seine Nachfolger, den mühsamen Schmalen Weg zu suchen, anstatt sich auf dem bequemeren Breiten Weg, der zur Ver­dammnis führt, „integrieren“ zu lassen. Vor solcher „Integration“ warnt uns auch der Apostel Paulus: „Darum ’gehet aus von ihnen und sondert euch ab’, spricht der Herr; und rührt nichts Unreines an, so will ich euch an­nehmen“ (2.Kor. 6,17). „Sondert euch ab“ – In die Sprache der Bundesverfassungsrichter übertragen heißt das: Bildet eine “Parallelgesellschaft“. An anderer Stelle schreibt der glei­che Apostel: „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlge­fällige und Vollkommene“ (Röm. 12,2). Bekanntlich ließen sich die Urchristen nicht in die „Allgemeinheit“ der römischen Kultur „integrieren“, indem sie sich weigerten, dem Kaiser und den heidnischen Göttern zu opfern, obwohl das staatliche Gesetz dies verlangte. Die Jünger Jesu sind ein anderes Volk, so dass deren Zwangs„integration“ im Völkerstrafgesetz­buch zutreffend als „Völkermord“ bezeichnet wird. So schreibt der Apostel Petrus: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das hei­lige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht“ (1.Petr. 2,9). Wir kön­nen aber nichts verkündigen, wenn wir, wie von den drei Richtern des Bundesverfas­sungs­gerichtes gefordert, uns in die Finsternis des Breiten Weges „integrieren“ lassen. Wenn jemand einen anderen Menschen aus dem Sumpf ziehen will, dann darf er selbst nicht zu ihm in den Morast steigen, sondern muss darauf achten, dass er selbst den festen Grund nicht ver­lässt. Nur dann kann er anderen helfen, ebenfalls festen Boden unter die Füße zu bekom­men. Und dieser feste Boden ist in diesem Fall das Fundament Jesus Christus (1.Kor. 3,11). Diese Tatsache in der Spra­che der Bundesverfassungsrichter aus­gedrückt besagt: Jesus Christus will, dass die Gläubigen sich nicht in die Finsternis „inte­grieren“ lassen, sondern vielmehr, dass sie eine „Parallelgesellschaft“ bil­den und andere Menschen, die noch in der Finsternis sind, zur „Integration“ in die „Parallelgesell­schaft“ von Gottes wunderbarem Licht einladen – also keine Zwangsintegration wie in unserem heuti­gen angeblich „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“. So gebot Gott schon dem Pro­pheten Jeremia (15,19): „Sie sollen sich zu dir kehren, doch du kehre dich nicht zu ihnen!“. (Weitere Schriften unter: johannes-lerle.de)
Posted on: Fri, 30 Aug 2013 14:59:03 +0000

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