Grünes Licht für den Völkermord Kommentar von Johannes Lerle Völkermord am Volke Gottes Völkermord ist in § 6 des „Gesetz(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches“ vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) folgendermaßen definiert: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches [Schwere Körperverletzung] bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“. Der Gesetzestext ist so formuliert, daß das Verbot des Völkermordes nicht nur dem Schutz der Juden dient, sondern auch dem Schutz anderer Völker und anderer Glaubensgemeinschaften. Somit dient das Verbot des Völkermordes auch dem Schutz derer, die glaubensmäßig auf dem Fundament Jesus Christus gegründet sind (1.Kor. 3,11) und deshalb vielfach als „Fundamentalisten“ abgestempelt werden. Doch die Lehre Christi wird in den deutschen Staatsschulen systematisch bekämpft. Diese antichristliche Indoktrination ist eindeutig gegen die Pflicht des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität, von der wir in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes immer wieder lesen. Deshalb entschied sich eine Familie, ihre Kinder im Grundschulalter selbst zu unterrichten und reichte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Schulbesuchspflicht ein. Doch die Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde haben am 29. April 2003 einstimmig beschlossen: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“. Die Begründung verweist unter anderem auf “Gemeinwohlinteressen“. Doch besonders entlarvend ist folgende Formulierung: “Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“. Doch worin besteht der Unterschied zwischen der Formulierung „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ’Parallelgesellschaften’ entgegen(zu)wirken“ und der bereits zitierten Definition von Völkermord: „eine ... religiöse ... Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“? Worin besteht der Unterschied von „Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“ und „ein Kind der Gruppe in eine andere Gruppe überführt“? Somit muss man den Beschluss der Bundesverfassungsrichter Jaeger, Hömig und Bryde in der Weise verstehen: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, durch die Schulbesuchspflicht den Völkermord an den christlichen Fundamentalisten zu vollziehen“. Denn mit „Integration“ der wahrhaft christlichen Minderheit ist in Wahrheit deren Auslöschung gemeint. Doch Jesus Christus will nicht, dass sich seine Nachfolger in die „Allgemeinheit“ „integrieren“. Das verdeutlicht er durch den bildhaften Vergleich von den beiden Wegen: „Geht hinein durch die enge Pforte. Denn die Pforte ist weit, und der Weg ist breit, der zur Verdammnis führt, und viele sind’s, die auf ihm hineingehen. Denn die Pforte ist eng und der Weg ist schmal, der zum Leben führt, und wenige sind’s, die ihn finden“ (Matth. 7,13f). Somit ermahnt Jesus seine Nachfolger, den mühsamen Schmalen Weg zu suchen, anstatt sich auf dem bequemeren Breiten Weg, der zur Verdammnis führt, „integrieren“ zu lassen. Vor solcher „Integration“ warnt uns auch der Apostel Paulus: „Darum ’gehet aus von ihnen und sondert euch ab’, spricht der Herr; und rührt nichts Unreines an, so will ich euch annehmen“ (2.Kor. 6,17). „Sondert euch ab“ – In die Sprache der Bundesverfassungsrichter übertragen heißt das: Bildet eine “Parallelgesellschaft“. An anderer Stelle schreibt der gleiche Apostel: „Stellt euch nicht dieser Welt gleich, sondern ändert euch durch Erneuerung eures Sinnes, damit ihr prüfen könnt, was Gottes Wille ist, nämlich das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm. 12,2). Bekanntlich ließen sich die Urchristen nicht in die „Allgemeinheit“ der römischen Kultur „integrieren“, indem sie sich weigerten, dem Kaiser und den heidnischen Göttern zu opfern, obwohl das staatliche Gesetz dies verlangte. Die Jünger Jesu sind ein anderes Volk, so dass deren Zwangs„integration“ im Völkerstrafgesetzbuch zutreffend als „Völkermord“ bezeichnet wird. So schreibt der Apostel Petrus: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht“ (1.Petr. 2,9). Wir können aber nichts verkündigen, wenn wir, wie von den drei Richtern des Bundesverfassungsgerichtes gefordert, uns in die Finsternis des Breiten Weges „integrieren“ lassen. Wenn jemand einen anderen Menschen aus dem Sumpf ziehen will, dann darf er selbst nicht zu ihm in den Morast steigen, sondern muss darauf achten, dass er selbst den festen Grund nicht verlässt. Nur dann kann er anderen helfen, ebenfalls festen Boden unter die Füße zu bekommen. Und dieser feste Boden ist in diesem Fall das Fundament Jesus Christus (1.Kor. 3,11). Diese Tatsache in der Sprache der Bundesverfassungsrichter ausgedrückt besagt: Jesus Christus will, dass die Gläubigen sich nicht in die Finsternis „integrieren“ lassen, sondern vielmehr, dass sie eine „Parallelgesellschaft“ bilden und andere Menschen, die noch in der Finsternis sind, zur „Integration“ in die „Parallelgesellschaft“ von Gottes wunderbarem Licht einladen – also keine Zwangsintegration wie in unserem heutigen angeblich „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“. So gebot Gott schon dem Propheten Jeremia (15,19): „Sie sollen sich zu dir kehren, doch du kehre dich nicht zu ihnen!“. (Weitere Schriften unter: johannes-lerle.de)
Posted on: Fri, 30 Aug 2013 14:59:03 +0000
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