Kritik regte sich vor allem unter Hamburger Akademikern und Verbindungsstudenten, die Hamburger Burschenschaft Germania machte deutlich: „Wer im Krieg seine Kameraden, seine Familie und sein Volk im Stich läßt, ja diese sogar verrät und gegen seine eigenen Landsleute kämpft, der ist kein Held – und er wird es auch nie werden.“ Fahnenflucht ist in der Bundesrepublik nach §16 Wehrstrafgesetzbuch strafbar. zuerst.de/2013/07/22/hamburg-senat-beschliest-denkmal-fur-wehrmachts-deserteure/
Posted on: Mon, 22 Jul 2013 18:48:49 +0000