*Trotz ärztlich bescheinigter Haftunfähigkeit keine - TopicsExpress



          

*Trotz ärztlich bescheinigter Haftunfähigkeit keine Freilassung* Ruken Adali, Istanbul - Der kranke Gefangene Hakan Gölünc verfügt über ein Attest, nicht im Gefängnis bleiben zu können. Trotzdem wird er nicht aus der Haft entlassen. Weil die notwendigen Untersuchungen nicht durchgeführt wurden, wurde sein Gehirntumor nicht diagnostiziert. Der kranke Gefangene wartet nun auf den Bericht der Rechtsmedizin. Gölünç ist seit 2006 inhaftiert und gehört zu denen, die dringend entlassen werden müssen. Seit die Ärzte den Tumor bei Gölünç festgestellt haben, wurde er bereits zwölf Mal operiert. Am 20. September 2012 hatte der Tumor eine Größe von 17x11mm. Aufgrund des Tumors ist Gölünç auf dem rechten Auge vollständig erblindet, das linke Auge hat seine Sehkraft um 24% eingebüßt. Nach der Tumor-Operation erkrankte Gölünç zusätzlich an Epilepsie. Die Antiepileptika müssen regelmäßig eingenommen werden. Weil die Gefängnisleitung diese jedoch nicht rechtzeitig aushändigt, treten immer wieder Krampfanfälle auf. Zusätzlich leidet Gölünç an den Folgen von Bandscheibenvorfällen, sowohl im Bereich der Hals- als auch der Lendenwirbelsäule, hat blutigen Urin unbekannter Ursache, er leidet an einer fortgeschrittenen Gastritis mit Magengeschwüren, Sehnentzündung, Sensibilitätsstörungen an den Fingern, Tinnitus, Brustschmerzen, wiederkehrendem Erbrechen und Durchfall. *Wenn du ohnmächtig wirst, fall nicht auf die linke Hüfte* Eigentlich benötigt Gölünç eine Prothese an der linken Hüfte. Doch aufgrund der Haftbedingungen empfehlen die Ärzte solch einen komplizierten Eingriff nicht. Die Empfehlung des Chirurgen lautet deshalb, dass Gölünç im Rahmen von Krampfanfällen nicht auf seine linke Hüfte fallen sollte. Gölünc schreibt in einem Brief an seinen Anwalt: „Ich überlege, wie ich im Rahmen eines Krampfanfalls nicht auf meine linke Seite falle. Ehrlich gesagt, habe ich noch keine Lösung hierfür gefunden. *Gölünc verfügt über ein Attest, dass er nicht im Gefängnis bleiben kann* Gölünc, der täglich 20 Tabletten einnimmt, wird trotzdem nicht frei gelassen. Er verfügt sogar über ein entsprechendes ärztliches Attest. Laut ärztlichem Gutachten der Rechtsmedizin der Universitätsklinik von Kocaeli hätte Gölünç am 22. April 2013 aus der Haft entlassen werden müssen. In dem von Ärzten der Fachdisziplinen Innere Medizin, Allgemeinchirurgie, Orthopädie, Unfallchirugie, Neurochirurgie, Urologie, HNO und Rechtsmedizin unterzeichneten Gutachten heißt es: „Neben diversen gesundheitlichen Problemen wurde bei der Person ein Meningeom diagnostiziert. Auch wenn dieses gutartig ist, kann es durch fortschreitendes Wachstum zu Schäden der umgebenden Gehirnareale führen. Die daraus resultierenden neuen Probleme können lebensbedrohlich werden. Die Fortdauer der Haft birgt vor dem Hintergrund der Haftbedingungen ernsthafte Risiken. Aus diesem Grund ist für eine (umfassende) Fortführung der internistisch-chirurgischen Therapie die Aussetzung der Haft erforderlich.“ *Foltermethode Verlegungstransport* Nach diesem Bericht muss Gölünc auch ohne Gutachten des staatlichen Instituts für Rechtsmedizin freigelassen werden. Doch stattdessen wurde er am 15. Mai 2013 vom F-Typ-Gefängnis in Tekirdag mit Handfesseln für ein entsprechendes Gutachten in das Institut im Instanbuler Stadtteil Yeni-Bosna gebracht. Er musste stundenlang warten, erhielt über Stunden kein Essen. Die augenärztliche Untersuchung dauerte nicht einmal zwei Minuten. Zur genauen Diagnostik, insbesondere des Augenhintergrundes, hätten ihm eine halbe Stunde vor der Untersuchung pupillenerweiternde Augentropfen verabreicht werden müssen. Dies erfolgte jedoch nicht. *Das skandalöse Attest* Auch das Lehrkrankenhaus Istanbul hat am 1. Juli ein skandalöses Attest ausgestellt. Am 27. Juni wurde eine Kernspinuntersuchung des Schädels durchgeführt. Da diese nicht fachgerecht erfolgte, wurde der am 20. September 2012 diagnostizierte Tumor von 17x11mm nicht gefunden. Die Einstichstelle der Verweilkanüle an der rechten Hand entzündete sich. *Der Bericht der staatlichen Rechtsmedizin steht aus* Hakan Gölünc, der sich seit Anfang Juni im Gefängnis von Metris befindet, wartet auf den Bericht der staatlichen Rechtsmedizin. In dem Brief an den Rechtsanwalt erklärt er, keinen Beschluss für seine Freilassung zu erwarten: „Ich glaube nicht, dass ich freigelassen werde, bevor stärkere Schäden auftreten oder ich im Sterben liege.“ Quelle: ANF, 18.7., ISKU
Posted on: Fri, 26 Jul 2013 15:21:18 +0000

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