Vergünstigung für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen Die - TopicsExpress



          

Vergünstigung für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen Die Bewertung der geldwerten Vorteile aus der privaten Kfz-Nutzung nach der 1-%-Regelung benachteiligt Elektrofahrzeuge, weil sie derzeit besonders teuer sind. Der Gesetzgeber gewährt deshalb bis 2022 eine pauschale Listenpreisminderung, abhängig von der Batteriekapazität. Als Kürzung ist ein Abschlag von 500 € pro kWh der Batteriekapazität vorgesehen. Der pauschale Abzug wird auf einen Höchstbetrag von anfangs 10.000 € beschränkt. Dieser wird in den Folgejahren um jeweils 500 € abgeschmolzen. Die Regelung ist beschränkt auf den Erwerb von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und gilt zudem nur für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2022 angeschafft werden. Die Minderung des Bruttolistenpreises ist nur dort zulässig, wo der Kaufpreis auch die Batterie bzw. das Speichersystem umfasst. Modelle, bei denen die Akkumulatoren nur mietweise überlassen werden, der Kaufpreis also nur das Elektro- bzw. Hybridfahrzeug umfasst, sind von der neuen Sonderregelung nicht betroffen.
Posted on: Tue, 17 Sep 2013 11:07:12 +0000

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