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WISST IHR NOCH : .....Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 24-jährigen Markus G. (er gestand als einziger Angeklagter die Tat) wegen fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der 18-jährige Felix K., der 19-jährige Christian R. und der 22-jährige Christian B. wurden zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Revisionen wurde das Urteil 1997 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Landgericht Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 Mark Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals zeitweise nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen. Christian B. gab an, kein Geld zu haben, und Felix K., der vierte Täter, war nicht erreichbar. Das Meldeamt verweigert einem Pressebericht von 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene eine schützenswerte Person sei.[2] Die Ermittlungsbehörden machten allerdings auch Fehler, so wurden Gesprächsprotokolle nicht geführt, Brandschutt nicht gesichert und keine Fingerabdrücke genommen.[3] Inzwischen sind die vier Attentäter wieder auf freiem Fuß. Zwei von ihnen wurden wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen.[4]
Posted on: Thu, 11 Jul 2013 20:53:58 +0000

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