(mk) Kindertagespflege gleichgesetzt zu KiTa – und wer - TopicsExpress



          

(mk) Kindertagespflege gleichgesetzt zu KiTa – und wer zahlt?!? Ein Kitaplatz und ein Platz bei einer Tagesmutter sind gleichzusetzen, das hat Mitte August das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. In einigen Kommunen gibt man nun den „schwarzen Peter“ mit der Vergütung der Betreuung an die Kindertagespflegepersonen weiter. So sagt die Stadt Köln (in Köln gab es die Verwaltungsklage), sie zahlen nur 3,50€ pro Stunde an die Tagesmütter/-väter. Der Rest wäre privatrechtliche Sache zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson (KTP). Wenn wir aber die 3,50€ mal auseinandernehmen, in den Förderbetrag und die Sachkostenpauschale, bleiben der KTP oft nur zwischen 1,60-1,88€ pro Stunde. Wenn dann der geforderte Betrag von den Eltern auf 4,50-5,50€ aufgestockt wird, fühlen sich die Eltern, die eine Betreuung bei einer KTP angeboten bekommen natürlich benachteiligt, da sie mehr zahlen müssen, als wenn ihr Kind in eine KiTa geht. Dies liegt aber in der Landesförderung an die Kommunen. Für einen KiTa-Platz bekommt die Stadt mehr Gelder als für die Kindertagespflege. So liegt es an den Ländern, eine bessere Lösung zu finden. Wenn, wie zur Zeit ganz oft in den Städten, versucht wird, die Stundensätze zu drücken, werden sich die KTP´s überlegen, ob sie mit der Betreuung weitermachen. Es werden oft die „tollen Zahlen“ und der „hohe Verdienst“ in den Raum gestellt, wenn mit den Zahlen jongliert wird. Dass es sich dabei aber oft um die Brutto-Zahlen handelt, von denen noch Versicherungen (Rente/Krankenversicherung), Betriebskosten u.a. abgezogen werden müssen, kommt bei den Eltern oder der Presse oft nicht an. So bleibt einer KTP die drei Kinder Vollzeit betreut, je nach Region/Stadt zwischen 700-1200 €, die dann noch versteuert werden müssen. Und je nach Verdienst des Partners kommt dann noch weniger „Gewinn“ dabei heraus. Da ist die Überlegung der KTP, die Kindertagespflege wieder aufzugeben und einen anderen/alten Beruf anzunehmen oft gegeben. Alle sprechen vor der Wahl von Mindestlohn. Doch wenn es um die Betreuung der Kleinsten bei uns geht, sollte man nicht vergessen, dass eine Tagesmutter/-vater entspannter und besser arbeiten kann, wenn sie sich nicht Sorgen machen müssen, ob sich die Tätigkeit auch rechnet und am nächsten Monatsanfang auch noch etwas auf dem Konto übrig bleibt, nach Abzug der Rechnungen. Wir wünschen uns von der Politik, eine bessere einheitliche Lösung für alle zu finden. Doch die Länder lassen sich nicht so gerne „reinreden“. Dies geht dann bei den Kreisen, bei den Kommunen und den Sachbearbeitern weiter. Im Sinne aller Kinder: Einigt euch, damit die gute Betreuung noch in den nächsten Jahren weitegehen kann. Michael Kratz 1. Vorsitzender DKTPV e.V.
Posted on: Fri, 23 Aug 2013 07:55:38 +0000

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