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Hallo, ich wäre dankbar, wenn ihr das weiter posten würdet. Bei uns steht auf dem Spiel dass unsere Tochter Line (atypischer Autismus) weiter in die Montessorischule in Erlangen gehen kann und das, weil der Bezirk Oberfranken eine Schulbegleitung bis jetzt nicht bewilligt hat und wir auch die volle Stundenzahl von 25h Stunden pro Woche benötigen. Nach einem Besuch des Bezirkes zur Prüfung ob eine Schulbegleitung nötig sei (am 25.7.2013) mussten wir Fragen wie: "Kann denn nicht ein anderer Schüler (Mentorprinizp) die Aufsichtspflicht bei unserer Tochter übernehmen?" Meine Anmerkung dazu, ich lasse meine Tochter schon nie alleine zu hause, auch nicht mit Filip 12 Jahre, da man nie wissen kann, was ihr gerade in den Sinn kommt. Autisten sind in ihrem Verhalten unberechenbar. Es gibt Situationen, nur weil die Farbe eines Pullovers nicht in ihr Weltbild passt es zu ungeahnten "Ausrastern" wie Brüllen, Schlagen, etc. kommt. Im Moment sind wir der Behördenwillkür völlig ausgeliefert und je mehr Leute meinen Brief posten desto mehr haben wir die Chance Aufmerksamkeit, nicht nur für unsere Situation, sondern auch für viele andere Eltern zu erhalten, denen es ähnlich geht wie uns. Daher meine BITTE, postet es so gut ihr könnt. Danke im voraus für Eure Hilfe. Christina Sehr geehrte Frau Merkel, vielen Dank für Ihren Besuch in Erlangen heute. Ich bin zwar kein Bewohner des Bezirkes Mittelfranken, sondern des Bezirks Oberfranken, ich habe mich dennoch bemüht, heute vor Ort zu sein. Ein Thema, was leider momentan immer noch sehr verschwiegen behandelt wird ist: die Integration von Behinderten jeglicher Art in unserer Gesellschaft. Hintergrund: Ich bin Mutter eines autistischen Kindes. Der Weg zu dieser Diagnose glich einer Odyssee. Endlich eine Diagnose zu haben beruhigte auf Gewisse weise nun das alltägliche Leben, wäre da nicht die Bürokratie. Wir kennen sicher alle diese Paragraphen: Grundgesetz Art.3, Abs.3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ SGB IX §1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB IX §2, Abs. 1 Behinderung SGB XII §53 und §54 Leistungen der Eingliederungshilfe: Die Eingliederungshilfe ist eine Einzelfall- Entscheidung. Eine Eingliederungshilfe kann ambulant, teilstationär oder stationär sein. Es besteht ein Anspruch darauf. SGB VIII §35a Nichts desto trotz erscheint eine Willkür bei den Bezirken was die Bewilligung eines Schulbegleiters anbetrifft. Sie glauben ja gar nicht. liebe Frau Merkel, was man sich als Eltern eines autistischen Kindes alles vom sozialpädagogischen Dienst unseres Bezirks (Oberfranken) anhören muss. Die Tatsache alleine, dass man mit einem mehrfach behinderten Kind schon genug Probleme hat genügt anscheinend nicht durch die Willkür der Bezirke drangsaliert zu werden. Gutachten von allen Seiten sind vorhanden in denen klar attestiert wird, dass unsere Tochter nur beschulbar mit einem Schulbegleiter ist. Ansich ungeachtet der Tatsache an welcher Schule. Trotzdem muss man sich Fragen von Sozialpädagogen gefallen lassen, die sich nur einen kurzen Einblick in unser Leben/Schulleben machen, wie: "Ist es möglich das ein anderer Schüler die Fürsorge/Aufsichtspflicht eines Autisten übernimmt?" Meine Frage dazu: Soll ein Kind von z.B. 12 Jahren ein autistisches Kind von 9 Jahren beaufsichtigen können? Was passiert wenn das autistische Kind einfach weg läuft, wer übernimmt die Haftung etc.? Solche Fragen kommen, nur um eine Schulbegleitung innerhalb der Schulzeit nicht zu bewilligen. Die Gelder müssen von den Bezirken aufgebracht werden und diese befinden sich momentan wohl in einer Überforderungssituation und versuchen gerade im Bereich der Schulbegleitung massiv zu prüfen und zu kürzen. Schön wäre es wenn sie mir erklären könnten, wie ich meine Tochter ohne einen Schulbegleiter beschulen lassen kann. Eine Momentaufnahme des Bezirkes könnte natürlich argumentieren, dass bestimmte Aufgaben einzig und allein bei der pädagogischen Lehrkraft liegt, die jedoch auch noch weiter 20 oder sogar mehr Schüler zu betreuen hat und da ein Kind mit Autismus schon seinen Tribut fordert. Das kann aber nicht in einem 2 h Hospitationstermin ersichtlich werden geschweige denn einfach so auf reiner Willkür beruhend der Bezirke. Natürlich sind all das "Geschreibsel" was die Sozialpädagogen dort verfassen auf irgendetwas beruhend, meisten auf ihrer eigenen Meinung, jedoch weniger auf den Tatschen und dem Wissen, in unserem Fall Autismus. Es ist dabei sehr viel subjektives Erleben, ohne faktische Grundlagen, die man/sie jedoch hätte, wenn man sich mit den Symptomen von Autimusspektrumsstörungen auseinandersetzten würde! Wir reden hier von Sozialpädagogen die letztendlich die Bewilligung oder nicht Bewilligung geben und nicht von Kinder-und Jugendpsychiatern die sicherlich (alleine schon auf Grund dessen dass nur sie Diagnose berechtigt sind) kompetenter wären, eine solche Bewilligung zu geben! Ich bin empört, dass es hierzu keine offizielle Stellungnahme der Parteien gibt und das ich mich weiter mit meinem Bezirk streiten muss. Und das um jeden Cent den unsere Tochter auf Grund ihrer Behinderung daran hindert ein integriertes Leben führen zu dürfen. Wir sind auch kein Einzelfall was viele "Einstweilige Verfügungen" in dem letzten und diesem Jahr zu diesem Thema gezeigt haben. Ich würde mich freuen eine Stellungnahme ihrerseits diesbezüglich zu erhalten und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Posted on: Tue, 20 Aug 2013 21:47:43 +0000

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