MEINE WOCHE – heute von Stefanie Stelzl FREITAG Ob das etwas - TopicsExpress



          

MEINE WOCHE – heute von Stefanie Stelzl FREITAG Ob das etwas mit der vor einigen Jahren eingeführten Zweitwohnungssteuer zu tun haben könnte? Vor zehn Jahren, am 1. Juli 2003, hatten 5.175 Menschen einen Nebenwohnsitz in Freising angemeldet, dieses Jahr am 1. Juli ist die Zahl auf 1.244 gefallen – das sind 76 Prozent weniger! Während die Gesamtbevölkerung so gut wie unverändert geblieben ist, wie die Stadt Freising heute mitteilt. Glückliche Erdinger – sie müssen, zumindest meines Wissens nach, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. SONNTAG Anfang der Woche hatten wir eine Meldung erhalten, laut der man heute, am 28. Juli, in Eching ein Ausstellung „Riesenspinnen und Insekten“ besuchen kann. Donnerstag (und somit leider nach dem Wochenblatt-Erscheinungstermin) kommt die korrigierte Meldung: Die Ausstellung findet eine Woche später statt. Wer also heute in Eching war, konnte dort höchstens ein paar Kellerspinnen entdecken, wenn er Glück hatte. SAMSTAG Wie verbringen Sie das bislang heißeste Wochenende des Jahres? Wenn Sie Glück haben, im Biergarten mit einem kalten Getränk. Auch die Wassernäpfe für die Hunde müssen jetzt lieber einmal zu oft nachgefüllt werden; den Vierbeinern machen die Temperaturen offensichtlich ebenfalls zu schaffen. Claudia Krubasik aus dem Allgäu hatte eine Idee, um ihre Pferde vor der Hitze zu schützen: Sie malt ihnen Zebrastreifen auf, wie sie der tz Wochenend verriet. Das soll die Hitze mildern, weil der Temperaturunterschied zwischen den Streifen zur Luftzirkulation führen soll, und – angenehmer Nebeneffekt – vor Mücken und Bremsen schützen, weil diese durch die Streifen nicht mehr wüssten, wo sie landen wollten. DIENSTAG Aus der Kategorie: In was für einer Welt leben wir eigentlich? Ein Ehepaar verlangte vom Reiseveranstalter eine Entschädigung, weil sich der Reiseleiter in Südafrika allzu sehr um einen schwerstbehinderten, beinahe blinden Mitreisenden gekümmert habe. Die anderen Reisenden seien vernachlässigt worden. Zumindest das Urteil ist vernünftig: Das Amtsgericht München entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zugunsten des Reiseveranstalters. Die Kläger sollten sich lieber darüber freuen, dass sie selbst nicht behindert seien und sich nicht beschweren, dass auch Menschen mit Behinderung in Urlaub fahren wollten und dann mehr Betreuung benötigten.
Posted on: Wed, 31 Jul 2013 09:39:12 +0000

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