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Wir sammeln hier auch gerne die Antworten auf die Schreiben ans Mandatsträger/Kandidaten (soweit die mit einer Veröffentlichung einverstanden sind). Hier als Repost ein Beitrag von Christian Steinfelder, der eine Antwort auf sein Schreiben an die Linke bekommen hat. Christian schreibt: Mich persönlich hat es interessiert, wie die einzelnen Parteien über den Erhalt der Künstlersozialkasse denken. Hier ein Antwortbrief von Nicole Gohlke, Die Linken: (ich habe selbstverständlich die Erlaubnis, diesen Brief zu veröffentlichen!) Sehr geehrter Herr Steinfelder, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email. Sie äußern sich darin besorgt darüber, dass die Künstlersozialkasse möglicherweise kurz vor ihrer Abschaffung steht und bitten um Unterstützung. DIE LINKE will die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten und ausbauen. Sie ist eine der wesentlichen sozialpolitischen Errungenschaften, hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch längerfristig aufrecht zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Finanzierung gesichert wird. Die KSK steht hier vor wachsenden Problemen. Diese haben zwei hauptsächliche Gründe: Da immer mehr Künstlerinnen und Künstler freiberuflich tätig sind, wächst die Zahl derer, die Mitglied in der Künstlersozialkasse werden wollen stetig, d.h. dass auch der Finanzbedarf der KSK steigt. Die Einnahmen aus der Abgabe der Verwerter aber sind in den letzten Jahren gesunken. Damit gerät die Finanzierung in eine Schieflage. Es ist dringend notwendig, dass alle Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen. Leider ist dies zur Zeit nicht immer der Fall. Aus diesem Grund sollte die Entrichtung der Künstlersozialabgabe künftig intensiver als bisher im Rahmen einer effizienten einheitlichen Prüfung aller Arbeitgeber durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft werden. Hierzu hatte sich im Gesetzentwurf der Koalition zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - BUK-NOG (BT-Drs. 17/12297) eine entsprechende Passage befunden, welche wir unterstützt haben. Kurzfristig hat die Koalition aber in der letzten Sitzungswoche im Juni zum Thema Regelüberprüfung der Verwerter einen Rückzieher gemacht. Statt ihren eigenen Gesetzentwurf durchzusetzen, ließ sie sich von den völlig überzogenen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, was eine effiziente einheitliche Prüfung aller Arbeitgeber durch die Deutsche Rentenversicherung kosten würde, ins Bockshorn jagen und zog die geplante Neuregelung wieder zurück! D.h. es gibt nach wie vor keine Prüfpflicht. Das ist ein skandalöser Vorgang, dennoch steht die Künstlersozialkasse dadurch nicht gleich vor ihrer Abschaffung. Was in der kommenden Legislatur intensiv diskutiert werden muss, ist, wie sich eine auskömmliche Finanzierung der Künstlersozialkasse und ein fairer Abgabesatz der Verwerter sicherstellen lässt. Wir haben hier schon einen ersten Schritt getan und Anfang Juli vier Fragen, die genau dies thematisieren an die Bundesregierung gestellt. Ich hänge Ihnen die Antworten an und versichere Ihnen, dass DIE Linke sich auch zukünftig intensiv für den Erhalt der KSK einsetzen wird. Wir unterstützen die aktuell laufende Petition des Tonkünstlerverbandes, welche sich dafür einsetzt, dass die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichtet wird, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen, also spätestens alle vier Jahre, zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Sollte sich eine intensivere Überprüfung der Verwerter auch zukünftig nicht durchsetzen lassen, ist über weitere Schritte wie die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung nachzudenken. Ein anderes Problem ist aus meiner Sicht der Zugang zur KSK. Für die Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse ist uns besonders wichtig, dass am offenen Kunstbegriff festgehalten und der vorhandene Spielraum zur Aufnahme neu entstandener Berufsgruppen im künstlerischen und kulturellen Bereich in die KSK weitestmöglich ausgeschöpft wird. Darüber hinaus müssen Lösungen für die kurzzeitig, unständig und in wechselnden Erwerbsformen Tätigen sowie für die wachsende Zahl von Selbständigen und Freiberuflern in anderen Berufsfeldern gefunden werden. Die bestehenden Sozialsysteme müssen für diese Gruppen geöffnet und entsprechend ihres spezifischen Bedarfs weiterentwickelt werden. Mit herzlichen Grüßen Nicole Gohlke
Posted on: Fri, 09 Aug 2013 06:08:00 +0000

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