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B E S A T Z U N G S R E C H T A U S Z U G aus der : Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 187 vom 28. September 1961 vorhanden in der Hauptbibliothek der Freien Universität Berlin Signatur 4 ZA 117, kann für den Lesesaal bestellt werden Übersicht über das in der Bundesrepublik Deutschland Formell in Kraft befindliche Besatzungsrecht Seite 6: C Militärregierung Deutschland – Amerikanisches Kontrollgebiet (US-MR) Amtsblatt der Militär- reg ierung Deutschland Bemerkungen - Amerikanisches Kontrollgebiet - Heft/ Seite I. Gesetze Gesetz Nr. 52 (Neufassung) A 24 Artikel I Abs. 1 Buchst. f außer (ohne Datum) Sperre und Kontrolle von Anwendung gesetzt für den Vermögen in der Fassung der Außenwirtschaftsverkehr durch Änderung vom 14. Juli 1945 A 27 das Außenwirtschaftsgesetz, BGBl. 1961 I S. 481. BGBl. 1961 I S. 481. Im übrigen weitgehend gegenstandslos, je- doch festgeschrieben durch Art. 1 und 3 des Dritten Teils des Überleitungsvertrags . BGBl. 1955 II S. 418, soweit für die Abwicklung der Rückerstattung noch notwendig. Seite 8: E Militärregierung Deutschland – Britisches Kontrollgebiet (UK-MR) Amtsblatt der Militär- reg ierung Deutschland Bemerkungen - Britisches Kontrollgebiet - Heft/ Seite I. Gesetze Gesetz Nr. 52 (Neufassung) Artikel I Abs. 1 Buchst. f außer (ohne Datum) Sperre und Kontrolle von Vermögen Anwendung gesetzt für den Amtsbl. D. Mil.Reg.Deutschland Außenwirtschaftsverkehr durch Kontrollgebiet der 21. Armeegruppe Nr. 3 S. 18 das Außenwirtschaftsgesetz, in der Fassung der Verordnung BGBl. 1961 I S. 481. Im übrigen Nr. 38 vom 3. Juli 1946 weitgehend gegenstandslos, jedoch festgeschrieben durch Art. 1 und 3 des Dritten Teils des Überleitungsvertrags . BGBl. 1955 II S. 418, soweit für die Abwicklung der Rückerstattung noch notwendig. 2 Seite 2 V O R W O R T In der dritten Legislaturperiode hat der Bundesgesetzgeber den weiteren Abbau des Besat- zungsrechts verfolgt. Damit wurde nicht nur die Bereinigung des in der Bundesrepublik gel- tenden Rechts von einem Fremdkörpervorangetrieben, sondern die Rechtsvorschriften, die gerade im Besatzungsrecht, die gerade im Besatzungsrecht weitgehend auf die Zeit unmit- telbar nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches zugeschnitten waren, wurden den nunmehr herrschenden Verhältnissen angepaßt. Während das Dritte und Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts (BGBl. 1958 I S. 540 und BGBl. 1960 I S. 1015) zusam- men rd. 120 inzwischen entbehrlich gewordene Gesetzgebungsakte der ehemaligen Besat- zungsmächte beseitigt haben, wurde in anderen Fällen der Erlaß umfangreicher Ersatzvor- schriften notwendig. So ist das Außenwirtschaftsgesetz (BGBl. 1961 I S. 481) an die Stelle des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 – Devisenbewirtschaftung – getreten, das Grund- stücksverkehrsgesetz(BGBl. 1961 I S. 1091) hat Kontrollratsgesetz Nr. 45 überflüssig ge- macht, das Atomgesetz (BGBl. 1959 I S. 814) ersetzte AHK-Gesetz Nr. 22 und mit der Ver- waltungsgerichtsordnung (BGBl. 1960 I S. 17) konnten die besatzungsrechtlichen Vorschrif- ten über die Verwaltungsgerichtsbarkeit – Verordnung Nr. 141 und Nr. 165 der Britischen Militärregierung – aufgehoben werden. Schließlich hat das Familienrechtsänderungsgesetz (BGBl. 1961 I S. 1221) weitere Einzelvorschriften des Kontrollratsgesetzes Nr. 16 – Ehege- setz – ersetzt. Weitere Bestimmungen wurden durch den Abschluß internationaler Verträge hinfällig. Neben dem Bundesgesetzgeber haben auch die Länder entsprechend ihrer Ge- setzgebungskompetenz Besatzungsrecht abgebaut. Um den Überblick über den Rest des noch bestehenden Besatzungsrechts zu erleichtern, wird nachstehend eine revidierte Übersicht gegeben. Wie in früheren Veröffentlichungen (siehe Beilagen zum Bundesanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1956 sowie Nr. 212 vom 4. No- vember 1958) wurde wiederum darauf verzichtet, reine Aufhebungsvorschriften und Durch- führungsbestimmungen mit aufzuführen. Jedoch wurden jetzt alle noch geltenden Normen mit Bemerkungen versehen, um einen Anhaltspunkt für ihr weiteres Schicksal zu geben. Nachstehend die Übersicht im einzelnen
Posted on: Mon, 30 Sep 2013 07:48:24 +0000

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