Die Ärzteschaft als Profession Der Begegnung zwischen dem Arzt - TopicsExpress



          

Die Ärzteschaft als Profession Der Begegnung zwischen dem Arzt und dem hilfesuchenden Gegenüber liegt eine sozial beeinflusste und erlernte Haltung zu Grunde. Beide begegnen sich in der Gestalt sozialer Rollen. Geschichtlich betrachtet hat sich im Laufe des Modernisierungsprozesses die Rolle des Arztes weitgehend verändert: Im vergangenen Jahrhundert bildete sich das Berufsbild des Arztes deutlicher heraus. Der Medizinsoziologe Siegrist definiert Profession unter dem Gesichtspunkt „akademische Berufe“ und „Expertengruppen“ mit folgenden fünf Merkmalen: − Profession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tätigkeit auf spezialisiertem hochschulerworbenem Expertenwissen beruht. − Im zweiten Punkt führt er auf, dass diese Leistungen weitgehend ein Monopol sind und durch ein gesellschaftliches Mandat vom Staat unterstützt werden. − Drittens, ihre Tätigkeit einer normativen kollegialen Eigenkontrolle unterliegt zum Beispiel durch Berufsgerichte, womit sie sich sozialer Kontrolle durch Nichtexperten entziehen. − Viertens ist die Tätigkeit durch ein hohes Maß an Autonomie gekennzeichnet, zum Beispiel durch das Ideal der Freiberuflichkeit. − Als letzten und fünften Punkt beschreibt er, dass mit einer Zugehörigkeit zu einer Profession meistens ein hohes Ansehen, gesellschaftliche Wertschätzung und ein hohes Einkommen verbunden ist. (vgl. Siegrist 1995, S.227) Sehen wir uns nach dieser Definition die Aufgabe medizinischer Profession an. Ärzte teilen die Mitglieder unserer Gesellschaft in krank oder gesund ein. So schreibt der Soziologe und Philosoph Luhmann Krankheiten einen Positivwert und der Gesundheit einen Negativwert zu. In seinem Verständnis von medizinischer Profession ist nur die Krankheit von Bedeutung. Nur für Krankheiten sind Ärzte mit ihrem Expertenwissen ausgebildet. Gesundheit gibt den Medizinern keine Aufgaben und daher keinen Anlass zum fachlichen Handeln. (vgl. Hurrelmann S. 69 zit. n. Luhmann 1984) Heute ist es zum Beispiel so, dass im Gesundheitswesen die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ von dem Begriff „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ ersetzt wird. Hier wird deutlich, dass die Gewichtung sich von der einseitigen Krankheitsbetrachtung des biomedizinischen Modells weitgehend verabschiedet hat. 2.1) Die Ärzteschaft historisch betrachtet Um wie viele Bereiche es sich in dem Komplex des Professionalisierungsprozesses handelt, weshalb die Ärzteschaft als Profession sozialhistorisch betrachtet mehr Aufschluss bietet, soll sich im weiteren Verlauf zeigen. Das Zusammenspiel von medizinisch wissenschaftlicher, sozialpolitischer und berufspolitischer Entwicklung soll hierbei den Änderungsprozess der Ärzteschaft fokussieren. Zum Beispiel war im Altertum, bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein, das Verhältnis zwischen Arzt und Patient „paternalistisch“ geprägt. Der handelnde Arzt befahl, der Patient gehorchte. Ärzte hatten keine Veranlassung ihre Diagnosen dem Patienten mitzuteilen, oder sie gar zu erklären. Das bedeutete, dass Prognosen verheimlicht wurden, um dem Patienten keinen Schaden zu zufügen. Außerdem war es Pflicht, dass Patienten beichteten und auch ihre letzte Ölung empfingen. (vgl. Loewy 1995, S. 51). Dies steht in einem deutlichen Kontrast zu heute. Damit wird deutlich, dass die Professur der Ärzteschaft sich im Laufe der Industrialisierung entwickelt hat. Verständlich wird dies durch den schnellen wissenschaftlichen Wandel in der damaligen Zeit. Ärzten und Chirurgen wurden in Militärkrankenhäusern vollbeamtete Stellen angeboten. Sie erhoben Daten und Dokumentationen. Durch den Fortschritt in den Naturwissenschaften und deren Einfluss auf die Behandlung wurden die medizinischen Möglichkeiten zunehmend kontrollierbar. Auch kristallisierten sich immer mehr unterschiedliche Fachdisziplinen heraus, wie zum Beispiel die Pharmakologie (vgl. Siegrist 1995, S. 228). Mit diesem Fortschritt wurden auch die Anforderungen an das Medizinstudium höher. Der Staat begann die Qualität und Dauer, sowie die Prüfungsanforderungen zu kontrollieren. Dazu kam ein zunehmender Einfluss der Krankenkassen. So wurde durch ökonomische Kontrolle die Autonomie der Ärzteschaft eingedämmt (vgl. Siegrist 1995, S. 229). Die wirtschaftlich schwierige Phase der Weimarer Republik brachte eine zusätzliche Einbuße von weiteren Autonomievorteilen mit sich. Durch die Einsetzung der Reichsärztekammern und der Reichsärzteordnung im Nationalsozialismus wurde der ganze akademische Berufsstand zu parteipolitischen und staatlichen Instanzen umfunktioniert. Nach dem Krieg gründete man zunächst die Landesärztekammern und die kassenärztliche Vereinigung. 1955 trat dann das Gesetzt über das Kassenarztrecht in Kraft, welches den Ärzten das Monopol der ambulanten Versorgung sicherte (vgl. Siegrist 1995, S. 33f). Das wichtigste Ergebnis der Entwicklung des Berufsbildes Arzt ist aus soziologischer Sicht die Sicherung der Autonomie. (vgl. Siegrist 1995, S. 227) Kaum ein anderer Beruf hat einen ähnlichen Stellenwert in der Gesellschaft. Der Volksmund betitelt sie als „Halbgötter in weiß“. 2.2) Die Autonomie der Ärzte Wenn man die berufliche Autonomie von Ärzten näher betrachtet, zeigen sich laut Siegrist zwei Gesichtspunkte. Erstens die „gesellschaftliche Reichweite“. Wie erwähnt, sind nach
Posted on: Sun, 21 Jul 2013 14:14:25 +0000

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