Gründercoaching wird ab 2014 abgeschafft Das erfolgreiche Modell - TopicsExpress



          

Gründercoaching wird ab 2014 abgeschafft Das erfolgreiche Modell des Gründungszuschuss wird immer weiter abgebaut. Nachdem Ende 2011 bereits Kürzungen vorgenommen wurden, steht als nächstes die Gründungsberatung auf der Liste. Die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds für diese Leistung soll laut von der Leyen nach dem Jahr 2013 nicht mehr verlängert werden. Wer also noch in den Genuss eines Zuschusses für eine Gründerberatung kommen möchte, sollte seinen Antrag bis Ende des Jahres stellen. Nachdem der Gründerzuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bereits Ende 2011 drastisch gekürzt wurde, wartet die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bereits mit der nächsten Hiobsbotschaft auf: Das Gründercoaching für arbeitslose Existenzgründer wird nur noch bis Ende des Jahres 2013 vom Staat unterstützt. „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit völlig den Garaus zu machen“, kritisiert Brigitte Pothmer von den Grünen gegenüber „Die Welt“. Die Kürzungen Ende 2011 führten bereits zu einem Einbruch von ca. 90 Prozent weniger geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Gestrichen trotz nachweislichem Erfolg Die Abschaffung des Gründercoaching erscheint vor dem Hintergrund seines Erfolgs unverständlich. So zeigten erste Zwischenergebnisse einer Evaluierung des Arbeitsministeriums, dass ca. 80 Prozent der arbeitslosen Gründer, die in den Genuss des Gründercoachings kamen, auch nach zwei Jahren noch selbständig waren. Bei dieser erneuten Kürzung geht es vor allem um Einsparungen des Staates. Dabei werden die Kosten, die durch Gründer entstehen, die durch fehlende qualitative Beratung keine nachhaltige Gründung erreichen, übersehen. So werden wohl viele Arbeitslose länger Arbeitslosengeld beziehen müssen oder nach missglückter Gründung in die Arbeitslosigkeit zurückfallen. Noch bis Ende des Jahres können Empfänger des Arbeitslosengelds I (die mit dem Gründungszuschuss gegründet haben) und des Arbeitslosengelds II (die sich selbständig machen) im ersten Jahr der Gründung eine Beratung von bis zu 40 Stunden mit einem Eigenanteil von 10 Prozent in Anspruch nehmen. Ab 2014 erhalten arbeitslose Gründern nur noch das reguläre Gründercoaching, das in den ersten fünf Jahren nach Gründung in Anspruch genommen werden kann und bei dem der Eigenanteil in den alten Bundesländern 50 Prozent und in den neuen Bundesländern 25 Prozent beträgt. Wer noch von der 90-prozentigen Förderung des Gründercoaching profitieren möchte, hat noch bis Ende des Jahres die Gelegenheit dazu. Dennoch sollte die Antragsstellung nicht zu lange aufgeschoben werden, denn der Antrag muss bis zum 31.12.2013 auch bearbeitet worden sein. Wird der Antrag angenommen, muss die Leistung innerhalb eines Jahrs in Anspruch genommen werden.
Posted on: Tue, 30 Jul 2013 20:42:44 +0000

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