“Der Sachverständige in diesem Fall verfügt über keine - TopicsExpress



          

“Der Sachverständige in diesem Fall verfügt über keine Approbation und ist damit auch nicht befugt, klinische Tests zu interpretieren. Dies hat er in diesem Gutachten aber getan. Außerdem hat er Tests eingesetzt, die von den Gütekriterien gar nicht als Tests im wissenschaftlichen Sinne hinreichend gelten können.” Auch die verwendete Fachliteratur sei vielfach veraltet. Dr. Werner Leitner, welcher umstrittene Gutachten überprüft, sagt weiter: Wer psychische Störungen mit Krankheitswert attestieren wolle, bedürfe jedoch einer Approbation. Er frage sich, weshalb eine solche nicht Pflicht für Gutachter ist. Im vom Gericht herangezogenen Gutachten war von einem überbehüteden und hilflosen Erziehungsverhalten der Mutter die Rede. Weiterhin von massiven Verhaltensstörungen und einer psychische Erkrankung bei Timon. Eine Unterbringung in einer Pflegefamilie sah der für das Gutachten verantwortliche Sozialpädagoge Dr. Dr. Thomas Schott für dringend erforderlich. Der für das damalige, durch das Gericht beauftragte Gutachten, verantwortliche Sozialpädagoge Dr. Dr. Thomas Schott erklärte gegenüber der “Freien Presse”: “Inhaltlich unterliege ich der Schweigepflicht. Aber ich kann sagen: Der Fall war eindeutig.” Leitner habe zwar damit Recht, dass er über keine Approbation verfüge. “Gänzlich absurd ist freilich, dass lediglich approbierte Personen in der Lage sein sollen, klinische Tests zu interpretieren”, so Schott. Er habe einen seit Jahrzehnten etablierten Persönlichkeitstest verwendet und auf einschlägige Literatur zurückgegriffen. Quelle: FreiePresse.de
Posted on: Sun, 15 Sep 2013 12:16:42 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015