"Laut den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta können gegen - TopicsExpress



          

"Laut den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta können gegen Deutschland und Japan, die Feinde der UN-Gründer waren, jederzeit Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, darunter auch Maßnahmen militärischer Art, um einer Erneuerung ihrer Aggressionspolitik entgegen zu treten. Zwar behauptet das Auswärtige Amt, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im 2+4-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte verzichtet hätten (§ 7, Abs.1). Tatsächlich wurden die Bestimmungen der Artikel 53 und 107 aber bis heute nicht außer Kraft gesetzt; ihre Streichung aus der UN-Charta ist nicht nur redaktioneller Natur, sondern verweist auf den Gründungsgedanken der Vereinten Nationen: Jeglicher Kriegspolitik und Revitalisierung des deutschen wie japanischen Militarismus sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Erst mit förmlicher Aufhebung der Artikel 53 und 107 können Berlin und Tokio vor internationalen, durch UN-Recht gedeckten Interventionen sicher sein. Selbst wenn ein militärisches Einschreiten gegen Deutschland und Japan unwahrscheinlich wäre - allein der öffentliche Hinweis auf das Fortwirken internationaler Vorsichtsmaßnahmen behindert die weltweite Expansion der früheren Aggressoren und ist dem Führungsanspruch beider Länder nicht förderlich. Mit der Aufnahme in den Weltsicherheitsrat würden die Klauseln fallen. Die Feindstaatenartikel (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) bezogen sich auf Staaten, die während des 2. Weltkrieges Feind eines Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan. Gegen sie dürfen Zwangsmaßnahmen ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, wenn sie wieder eine aggressive Politik verfolgen sollten" (wikipedia.org) de.soc.recht.misc.narkive/kGZtY3nh/warum-die-feindstaatenklausel-der-un-charta-gegen-deutschland-nicht-gestrichen-wird
Posted on: Wed, 28 Aug 2013 19:52:20 +0000

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